Lärmende Wärmepumpe sorgt für schlaflose Nächte in Kölner Nachbarschaft
Eine Wärmepumpe im Kölner Stadtteil Ehrenfeld erhitzt gegenwärtig die Gemüter in der Nachbarschaft. Wie die „Bild“ berichtet, ist in der Nacht an Schlafen nicht mehr zu denken, seitdem die Pumpe im Februar 2022 in Betrieb genommen wurde.
„Als würde ein Hubschrauber über meiner Wohnung kreisen“
„Als sie das erste Mal ansprang, dachte ich, direkt über meiner Wohnung würde ein Hubschrauber kreisen“, sagte Anwohnerin Astrid Piethan gegenüber „Bild“. Erst als sie auf den Balkon ging, merkte sie, dass das Geräusch von der Wärmepumpe kam. Von ihrem Balkon kann sie direkt auf die Wärmepumpe schauen, die auf dem Dach eines Gebäudes in direkter Nachbarschaft installiert ist. Die Anlage sei zwar eingehaust, das würde aber nichts nützen, beschreibt Astrid Piethan ihre Lage.
An Nachtruhe ist nun für die Frau nicht mehr zu denken. „Ich nutze seither meine Küche nur eingeschränkt und schlafe wegen des Lärms seit Monaten nicht mehr in meinem Schlafzimmer.“
Teilweise lauter als in Flughafennähe
Astrid Piethan ist nicht die einzige Bewohnerin in der Gegend, die sich durch die Wärmepumpe gestört fühlt. Auch ihren Nachbarn geht der Lärm gehörig auf die Nerven. „Ich bin hier Mieterin, aber viele meiner Nachbarn sind Eigentümer. Für die bedeutet das Ganze auch eine Wertminderung ihrer Immobilie.“, sagt sie zu „Bild“.
Die Stadt Köln hat schon Mitarbeiter des Umweltamtes geschickt, welche eine Lärmmessung vorgenommen haben. Diese lag nach Angaben von Astrid Piethan bei teilweise 65 Dezibel. Der zulässige nächtliche Richtwert von 45 Dezibel wird hier teilweise erheblich überschritten.
Das ist ein sehr hoher Wert, wenn man bedenkt, dass aufgrund des Lärms auf vielen Flughäfen in Deutschland ein Nachtflugverbot herrscht. Der Überflug eines Flugzeugs erzeugt in etwa einen Lärm von 50 Dezibel. Bei der Landung liegt der Lärm etwa um 60 Dezibel, also noch unter dem Lärm der Wärmepumpe. Diese läuft allerdings ohne Unterbrechung.
Wie Piethan leidet auch ihr Nachbar Torsten Goffin unter dem Lärm der Pumpe. Gegenüber dem „WDR“ berichtet er, dass er sich mit zehn Nachbarn zusammengetan und der Stadt einen Brief geschrieben habe.
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Pumpe läuft ohne Genehmigung
Die Stadt habe dann das Umweltamt mit den Messungen beauftragt und ein Gutachten erstellt. Laut diesem Gutachten, schreibt „Bild“, gebe es keine Genehmigung, die Wärmepumpe in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen laufen zu lassen. Die Stadt versprach, sich um das Problem zu kümmern, passiert ist aber bisher nichts. Die Pumpe läuft weiter Tag und Nacht – auch ohne Genehmigung.
Auf Anfrage der „Bild“ sagte eine Sprecherin der Stadt, dass das Problem dort bekannt sei. „Die Stadt Köln hat eine Lärmmessung durchgeführt und festgestellt, dass die für das Gebiet zulässigen Immissionsrichtwerte überschritten sind.“ Es sei „von Amts wegen ein bauordnungsrechtliches Verfahren auf Einhaltung der Betriebszeiten einer konkreten haustechnischen Anlage eröffnet worden“.
Vor Kurzem sei auch eine förmliche Ordnungsverfügung versandt worden. Darin werde angeordnet, den Betrieb der Lüftungs- beziehungsweise Klimaanlage zwischen 22 Uhr und 7 Uhr zu unterlassen. Dieses Verfahren laufe aktuell noch weiter.
Eine schnelle Lösung des Problems in der Nachbarschaft scheint nicht in Sicht zu sein. Klaus Genuit, Professor für Psychoakustik und Sound Engineering an der RWTH Aachen, sagte in einem Interview mit dem „WDR“ Ende April, dass sich eine Wärmepumpe mit wenig Aufwand gut kapseln lasse, sodass sie fast nicht mehr hörbar sei.
Rechtsanwälte immer häufiger kontaktiert
Lärmbelästigung durch Wärmepumpen ist in Köln-Ehrenfeld kein Einzelfall. Rechtsanwalt Stefan Lammers gab dem „Focus“ Anfang April ein Interview. Er sagt dort, dass er sich im Moment vor Anfragen von Menschen, die sich durch die Wärmepumpe des Nachbarn gestört fühlen, „kaum retten“ kann. „Das Thema nimmt auf jeden Fall zu. Viele Menschen fühlen sich gestört.“, so Lammers.
Zivilverfahren birgt hohe Risiken
Von Zivilverfahren rät der Anwalt allerdings ab. Die Kläger setzten sich hier hohen Risiken aus, da die Rechtslage im Moment noch „unsicher“ sei.
Zudem würden solche Verfahren meistens sehr langwierig sein und so entstünden für den Klagenden viele Kosten, wie beispielsweise für Gutachten. Außerdem riskieren Kläger, zum Schluss auch noch Schadensersatz zahlen zu müssen. „Weist beispielsweise die erste Instanz den Nachbar an, seine Wärmepumpe abzubauen und die zweite Instanz befindet sie für rechtmäßig, kann der Betreiber je nach Einzelfall Schadensersatz fordern.“, erläutert der Anwalt, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Zivilrechtsverfahren seien daher eher wenig zweckmäßig.
Selbst eine Rechtsschutzversicherung helfe in diesem Fall nicht. „Die meisten Versicherungen zahlen nicht. Sie enthalten regelmäßig Klauseln, die diese Fälle ausnehmen. Wer klagt, muss oft aus eigener Tasche zahlen.“, erklärt Lammers.
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