Windkraft-Gipfel: Habeck fordert Tempo bei Planung und Genehmigungen

Am Donnerstag kamen Vertreter der Energiebranche auf Einladung von Minister Habeck in Berlin zusammen. Dieser mahnt die Verwaltungsbehörden zur Eile.
Was bringt der «Windkraft-Gipfel»? Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat Vertreter von Energieverbänden sowie Ländern nach Berlin eingeladen.
Was bringt der „Windkraft-Gipfel“? Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat Vertreter von Energieverbänden sowie Ländern nach Berlin eingeladen.Foto: Matthias Bein/dpa
Von 23. März 2023

Zu einem Windkraft-Gipfel hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Donnerstag, 23. März, Vertreter der Energiewirtschaft nach Berlin eingeladen. Dabei erneuerte er sein Bekenntnis zum Ziel der Bundesregierung, bis 2030 mindestens 80 Prozent der deutschen Stromversorgung durch Wind und Sonne sicherzustellen. Experten hatten jüngst bezweifelt, dass dies noch realistisch sei.

Habeck nutzt Windkraft-Gipfel für Aufforderung an Genehmigungsbehörden

Auf dem Windkraft-Gipfel räumte Habeck ein, dass eine Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren unumgänglich sei. Man sei zwar bezüglich der Solarenergie gut unterwegs, jedoch „bei Netzen und bei Wind sind wir noch nicht da“. Dies sei weniger das Verschulden des Gesetzgebers, der „das Wichtigste für den Ausbau geleistet“ habe.

Vielmehr seien die Behörden nun am Zug. Sie müssten Planungsverfahren schneller abschließen und Genehmigungen schneller erteilen. Die Umsetzung einer diesbezüglichen EU-Verordnung durch den Bundestag sollte ihnen diese Aufgabe erleichtern.

Bereits Anfang Februar hatte Habeck einen „Windausbau-Beschleuniger, wie wir ihn noch nicht hatten“ in Aussicht gestellt. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte wenig später ein „generalstabsmäßiges“ Vorgehen zur Verdreifachung der Ausbaugeschwindigkeit bei der Windkraft angekündigt.

Rückenwind gab auch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Dieses hatte entschieden, dass Windräder keiner denkmalschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.

Höheres Flächenziel soll Druck auf Länder erhöhen

Die Ansagen sollen vor allem den Druck auf die Länder verstärken. Diese hätten eine höhere Zielvorgabe zur Bereitstellung von Flächen zu erfüllen. Für dieses Jahr sei ein Rekordvolumen von 12,84 Gigawatt für die Windenergie ausgeschrieben, um die Ausbauziele zu erreichen. Nur bei einer ausreichenden Anzahl an Genehmigungen sei dies realistisch.

Die Gesamtleistung der Onshore-Windkraft in Deutschland beträgt derzeit 56 Gigawatt. Bis 2030 will die Regierung die Gesamtleistung auf 115 Gigawatt erhöhen. Einer Berechnung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln (EWI) zufolge würde dies voraussetzen, ab sofort bis Ende 2029 täglich 5,8 Windräder zu errichten. Diese müssten eine Leistungskapazität von mindestens 4,2 Megawatt aufweisen.

Derzeit liegt die durchschnittliche Nennleistung einer Windkraftanlage bei 2,8 Megawatt. Im Schnitt sind seit 2010 pro Tag 3,5 davon entstanden. Im Jahr 2020 betrug die installierte Leistung der Windenergieanlagen an Land 54,4 Gigawatt (GW) und auf See 7,75 GW.

Bundesverband erhofft sich „Aufbruchssignal“ vom Windkraft-Gipfel

Der Bundesverband Windenergie wies bereits Anfang März darauf hin, dass seit dem 6. Januar 2023 in ganz Deutschland lediglich 51 Anlagen genehmigt worden seien. Dies gehe aus den Zahlen der Fachagentur Windenergie hervor. Im vergangenen Jahr stellten Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen nach Branchenangaben zusammen 77 Prozent des Zubaus. Mit 19 genehmigten Anlagen zeigte sich in diesem Jahr bislang Sachsen-Anhalt als mit Abstand effizientestes Land bei den Genehmigungsverfahren. Im Süden sei hingegen de facto ein Stillstand zu beobachten.

Der Geschäftsführer des Verbandes, Wolfram Axthelm, erklärte gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“, er erwarte vom Windkraft-Gipfel ein „Aufbruchssignal“. Die Zubauziele seien in Gefahr, aber die Länder könnten „sich nicht aus ihrer Verantwortung stehlen“. Axthelm warnte zudem vor möglichen zusätzlichen Hemmschuhen für den Ausbau der Windenergie – etwa durch schärfere Vorgaben für Schwertransporte.

Derzeit können Planungs- und Genehmigungsverfahren nach wie vor mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die erforderlichen Schritte reichen von der Identifikation und Sicherung geeigneter Flächen bis hin zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und Interessengruppen.

Häufig sind Umweltverbände unter den Windkraftgegnern

Verwendbare Flächen konkurrieren häufig mit möglichen anderweitigen Nutzungen. Dazu kommen Einwände, deren Grundlagen vom Lärmschutz bis hin zu Landschafts- und Artenschutzbedenken reichen. Die Akzeptanz der Bevölkerung für den Windkraftausbau schwindet häufig, sobald dieser vor der eigenen Haustür stattfinden soll. Oft sind es auch Umweltverbände selbst, die sich in Genehmigungsverfahren mit Verbandsklagen gegen die geplanten Windkraftanlagen wenden.

Um die Dauer der Verfahren zu verkürzen, hatte der Bund mehr Kompetenzen bei der Planung und Genehmigung von Stromnetzen an sich gezogen. Er will auch mehr Vereinheitlichung und Digitalisierung bezüglich der Verfahrensabläufe und Dokumentationen erreichen. Erleichterungen bei Planung und Genehmigung soll auch die Einführung eines bundeseinheitlichen Mindestabstands zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden schaffen. Dieser soll 1.000 Meter betragen.

(Mit Material von dpa)



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