EU-Parlament: Wasser ist grundlegendes Menschenrecht
+++ Update: Mittwoch, 9:41 Uhr +++
Heute wurde hinzugefügt, dass die Kommission keine rechtlichen Vorgaben für die gesamte EU gemacht hat. Die Kommission hat sich darauf beschränkt, “bestehende Zusagen zu bekräftigen”. Das Parlament fordert nun, Rechtsetzungsvorschläge vorzulegen, gegebenenfalls über eine mögliche Überarbeitung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRR). Quelle hier
Wasser ist grundlegendes Menschenrecht
Die EU-Abgeordneten sind der Ansicht, dass der Zugang zu Wasser ein grundlegendes Menschenrecht ist. Im Binnenmarktausschuss der EU wurde am 08.09.2015 die Richtlinie zur Konzessionsvergabe diskutiert, bei der Abstimmung sprachen sich die Abgeordneten gegen die Konzessionsvergabe aus. Das genaue Sitzungsdokument ist noch nicht (08.09.2015) veröffentlicht.
Die Abstimmung erfolgte auf Druck der ersten Europäischen Bürgerinitiative (siehe unten). Seit 2013 war die Initiative "Wasser ist ein Menschenrecht" aktiv, ihre Petition unterschrieben über 1,8 Millionen Menschen, allein 1,2 Millionen davon in Deutschland.
Die Initiatoren und Unterzeichner wollten erreichen, dass die Wasserversorgung der Bevölkerung als öffentliche Dienstleistung erbracht wird – sie soll nicht den Wettbewerbsregeln des EU-Binnenmarkts und den Profitinteressen der Privatwirtschaft unterworfen sein. Die EU-Abgeordneten haben sich anscheinend von ihnen überzeugen lassen.
Der Markt für Wasser in der EU wird auf mehr als 100 Milliarden Euro geschätzt
Die Wasserversorgung unterliegt den Regelungen der einzelnen Staaten, in einigen Staaten ist die Wasserversorgung bereits privatisiert. Ein Negativbeispiel ist Portugal, wo seit der Privatisierung der Wasserversorgung Wasser teilweise um 400 Prozent teurer wurde. Auch in Frankreich und Großbritannien ist die Wasserversorgung größtenteils privatisiert.
Einen anderen Weg wählten die Niederlande, die in der Verfassung ein Privatisierungsverbot für die Wasserversorgung erlassen haben.
In Deutschland und Österreich ist der Privatisierungsgrad geringer, Kommunen setzen jedoch häufig auf öffentliche oder halböffentliche Unternehmen. Nur 3,5 % der Trinkwasserversorger von Deutschland sind in privatem Eigentum, es gibt jedoch kaum Angaben über den Anteil der Unternehmen in gemischtem Eigentum (wikipedia).
Berlin ist dabei, seine Wasserbetriebe nach der Teilprivatisierung von Veolia zurückzukaufen, nachdem das Kartellamt Einspruch erhob (hier). Die Kartellwächter hatten 2013 festgestellt, dass das Berliner Wasser zu teuer ist und die Preise um 17 Prozent gesenkt werden müssten. Der aktuelle Stand ist über den Berliner Wassertisch zu erfahren.
Kommunale Anbieter nutzen die Gewinne aus dem Betrieb der Wasserleitungen meist, um das Leitungsnetz zu erneuern und in Stand zu halten. Daran haben private Betreiber kein Interesse. Aus dem Grund ist eine Privatisierung von Wasserversorgern fast immer damit verbunden, dass die öffentliche Hand weiterhin die Investitionen in die Infrastruktur vornehmen muss.
Europäische Bürgerinitiativen – eine Million Unterschriften gefordert
Eine Europäische Bürgerinitiative soll den Bürgern die Möglichkeit geben, die Behandlung von bislang vernachlässigten Themen durch die EU-Kommission anzustoßen. Möglich wurde das durch den Vertrag von Lissanbon 2009.
Dazu müssen eine Million Unterschriften gesammelt werden, die aus mindestens einem Viertel aller Mitgliedstaaten stammen müssen. Der Nachteil ist: Bürger können die europäischen Institutionen nicht dazu zwingen, die Initiative umzusetzen oder dem Volk zur Abstimmung zur stellen. (ks)
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