Hauchfein und problematisch: Feinstaub

Umweltbundesamt schlägt Maßnahmen für bessere Luft in den Innenstädten vor
Von 2. Juli 2009

Feinstaub ist so ultrafein, dass man weder husten oder niesen muss, wenn man ihn einatmet – jedenfalls nicht sofort. Man sieht ihn kaum, vielleicht als Dunstglocke über der Stadt. Feinstaubpartikel sind kleiner als 10 Mikrometer (also zehntausendstel Millimeter). Sie können nicht nur tief in die Lunge eindringen, sondern teilweise sogar durch die Alveolen in den Blutkreislauf gelangen. Allergien, Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und andere Krankheiten werden der Feinstaubbelastung zugeschrieben.

Als gesetzlicher Grenzwert (Tagesmittelwert) gilt, dass 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m3) an 35 Tagen pro Jahr zulässig sind. In sechs süddeutschen Städten – darunter Stuttgart und München – sind diese 35 Tage bereits erreicht. Weitere zehn Städte sind nahe dran.

„Wir müssen die Feinstaubbelastung dringend senken, damit die Menschen – gerade in den Innenstädten – gesunde saubere Luft atmen können“, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA).

Recht auf saubere Luft

In der Zeit von 2003 bis 2005 haben deutsche Bürger den Staat über alle Instanzen verklagt, um ihr „Recht auf saubere Luft“ durchzusetzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschloss in seinem Urteil vom 25. Juli 2008 schließlich, dass unmittelbar betroffene Einzelne bei den zuständigen Behörden darauf bestehen können, dass diese einen Aktionsplan ins Leben rufen, wenn eine Grenzwert­überschreitung droht. Allerdings müssen sich die Bürger dann mit einer stufenweisen Senkung der Belastungswerte begnügen, können also nicht verlangen, dass durch die Maßnahmen sofort die Grenzwerte eingehalten werden.

Grüne Plakette und Tempolimit

Das Bundesumweltamt empfiehlt als Maßnahmen, dass in den Umweltzonen nur noch Fahrzeuge der Schadstoffgruppe EURO 4 und besser fahren dürfen. Damit würden sich bis zu 18 Überschreitungstage vermeiden lassen. Ein zusätliches Tempolimit von 30 Kilometer pro Stunde auf den betroffenen Hauptverkehrsstraßen brächte eine weitere Einsparung von bis zu zehn Überschreitungstagen.

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Dieselrußfilter für Kleintransporter

Zudem sollten die Halter von Kleintransportern bis 1,5 Tonnen der Schadstoffklassen EURO 3 und schlechter eine Förderung erhalten, wenn sie ihrem „Stinker“ einen Dieselrußfilter verpassen wollen.

Bis jetzt ist es so geregelt, dass die Halter dieser rund 300.000 leichten Nutzfahrzeuge die Nachrüstung allein bezahlen müssten. „Die Nutzer sind häufig kleine Gewerbetreibende, die sich nicht eben locker ein neues Fahrzeug kaufen können“, sagt Christoph Erdmenger vom UBA gegenüber der Epoch Times. Bisher haben diese kleinen Gewerbetreibenden sich in den verschiedenen Städten Sondergenehmigungen geholt, um trotzdem in den Umweltzonen fahren zu dürfen. „Das hilft der Umwelt nicht“, sagt Erdmenger.

Geld für diese Maßnahmen können die betroffenen Länder aus dem EU-Strukturfonds bekommen.

Umweltzone brachte 60 Tonnen weniger Feinstaub

Nun hat aber der ADAC die Einführung der Umweltzonen grundsätzlich in Frage gestellt und behauptet, sie hätten nichts gebracht, werfen wir ein. „Das wundert mich in Bezug auf den ADAC nicht“, antwortet Dr. Hans-Joachim Hummel vom UBA, „wir selbst haben uns die Messwerte angeguckt: ein Effekt in den Umweltzonen ist sehr wohl zu erkennen.“ Obwohl die Umweltzonen, so wie sie jetzt existieren, nur wenige Fahrzeuge ausschließen, habe diese Maßnahme immerhin rund vier Tage weniger Überschreitungstage im Jahr gebracht. In Berlin entspricht das im Gebiet der Umweltzone 60 Tonnen weniger Feinstaub. Berlin plant zum Beginn 2010 die zweite Stufe einzuführen, in der nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in den Umweltzonen fahren dürfen. Dann wird laut Hummel in diesen Bereichen um die 250 Tonnen weniger Feinstaub herumwirbeln.

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Als zweitgrößte Verursacher des Feinstaubes nach dem Straßenverkehr nennt das UBA so genannte Kleinfeuerungsanlagen, wie Holzheizungen und Kamine. Die „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ soll demnächst anspruchsvollere Grenzwerte für diese Heizungen beinhalten. Hummel vermutet, dass sie nächstes Jahr in Kraft treten wird. Auch für Altanlagen soll dann – nach einer angemessenen Übergangsfrist – ein engerer Staubgrenzwert gelten. Entweder muss dann ein Filter eingesetzt oder die alte Anlage durch eine neue ersetzt werden. Das bedeutet aber nicht, dass frieren muss, wer sich das nicht leisten kann: Für Anlagen, die die einzige Heiz- oder Kochmöglichkeit einer Wohnung sind, soll es Ausnahmen geben.

Wo gehobelt wird, fallen Späne – und Staub

Manche Stäube kommen von weit her. Etwa aus Industrieanlagen aus Osteuropa, welche großen Sanierungsbedarf haben. Die Europäische Union überarbeitet derzeit die Vorschriften für diese Anlagen.

Viele deutsche Industriebetriebe und Kraftwerke sitzen inmitten der Städte. Sie werden in den Maßnahmenempfehlungen des UBA nicht genannt. Kriecht man vor ihnen im Staube, damit sie sich nicht als Arbeitgeber und Steuerzahler aus dem Staub machen? Und wie groß ist deren Anteil an der Feinstaubbelastung, wollen wir wissen.

„Man kann nicht auf alles eingehen“, entgegnet Hummel. „Die Industrie trägt dazu bei, das liegt – je nachdem, wo man sich befindet – bei 25 Prozent. Da wurden aber in den letzten vier bis sechs Jahren entsprechende Maßnahmen getroffen, sodass die Feinstaubbelastung durch die Industrie deutlich zurückgegangen ist. Das heißt aber nicht, dass man nicht noch etwas tun könnte.“ Man überlege auch, die Grenzwerte für die Industrie noch weiter zu senken.

Erschienen in The Epoch Times Deutschland Nr. 24/09

 



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