Ökonom und Verkehrsexperte: Pläne zur Strafsteuer für SUVs sind „völliger Blödsinn“

Wenig Nutzen sieht Verkehrswissenschaftler Ferdinand Dudenhöffer von der Universität Duisburg-Essen in jüngsten Forderungen aus dem Umweltbundesamt (UBA), eine Art Strafsteuer auf SUVs und andere Kraftfahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß zu erheben. Eine Besteuerung nach Ausstoß bestehe bereits jetzt – in Form der Kfz-Steuer.
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Noch schnell einen SUV sichern?Foto: istock
Von 7. August 2019

Der bekannte Ökonom und Verkehrswissenschaftler Ferdinand Dudenhöffer hat jüngste Forderungen aus dem Umweltbundesamt (UBA) nach einer Strafsteuer für SUVs und Geländewägen mit hohem CO2-Ausstoß als „nicht durchdacht und völligen Blödsinn“ zurückgewiesen.

Gegenüber der „Welt“ machte Dudenhöffer darauf aufmerksam, dass die Kernforderungen von UBA-Präsidentin Maria Krautzberger, Autos mit höherem Ausstoß des angeblich „klimaschädlichen“ Spurengases stärker zu besteuern, seit Jahr und Tag verwirklicht sei – im Wege des geltenden Systems der Kfz-Steuer.

Bereits heute werden demnach Autos, die nicht älter als zehn Jahre sind, nach Maßgabe ihres CO2-Ausstoßes besteuert. Jedes Gramm CO2 oberhalb der gültigen Freigrenze koste jeweils zwei Euro, die Sockelbeträge richten sich nach der Größe des jeweiligen Hubraums: Bei Benzinmotoren werden zwei Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum fällig, bei Dieselfahrzeugen sind es 9,50 Euro.

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Die Freigrenzen verringerten sich von 120 Gramm pro Kilometer für Fahrzeuge mit Zulassungsdatum vor 31.12.2011 auf 110 für solche mit Zulassung bis 31.12.2013, für später zugelassene Modelle gelten 95 Gramm als Freigrenze. Seit 1. Juli 2009 ist die Kraftfahrzeugsteuer eine Bundessteuer. Eine Abgaskomponente bei der Steuerberechnung spielt seit 1985 eine Rolle.

Die zunehmende Klimahysterie und die damit verbundenen Rufe nach immer mehr staatlichen Interventionen und Belastungen auf Kosten von Autofahrern scheint den Absatz von SUVs unterdessen massiv angekurbelt zu haben. Immer mehr Bundesbürger wollen offenbar rechtzeitig vor dem Inkrafttreten noch stärkerer Belastungen eine Zulassung erwirken. Deshalb ist die Zahl der Neuzulassungen von SUVs von 68 000 im Jahr 1995 und 333 000 im Jahr 2010 auf 990 000 im Vorjahr gestiegen – vom Marktanteil ein Plus von 2,0 auf 31,3 Prozent aller Neuzulassungen. Für 2019 wird mit einem weiteren Anstieg auf mehr als eine Million Neuzulassungen gerechnet.

Das System mit Kfz-Steuer, unterschiedlichen Sätzen bei der Mineralölsteuer und diversen Prämien – wie derzeit vor allem im Zusammenhang mit Elektroautos – sei bereits jetzt schwer zu durchschauen, mahnt Dudenhöffer und warnt vor einer zusätzlichen Verkomplizierung. In der „Welt“ erklärt er:

„Wenn, dann müsste man einmal alle Steuern abräumen und zu einer einzigen vernünftigen Kfz-Steuer zusammenfassen, die jeder versteht und die den CO2-Ausstoß widerspiegelt.“

Es würde lediglich in andere Taschen gegriffen

Im Gegenzug müssten andere Belastungen wie die Mineralölsteuer wegfallen. Diese Forderung stößt jedoch im UBA auf Widerstand. Dort beklagt man, die Lenkungswirkung der Kfz-Steuer sei „nicht in dem Maße gegeben, wie sie notwendig wäre“. Man bestehe deshalb auf einer zusätzlichen Steuer, bemessen nach CO2-Ausstoß, entweder beim Kauf selbst oder über die ersten Jahre verteilt.

Im Ergebnis soll ein „Bonus-Malus-System“ zustande kommen, das eine umso höhere Belastung vorsieht, je größer der CO2-Ausstoß ist, während derjenige, der ein Elektroauto kauft, dessen umweltbelastende Wirkung außerhalb deutscher Staatsgrenzen bei der Herstellung anfällt, statt hier für Emissionen zu sorgen, soll vom Staat hingegen sogar eine Prämie ausbezahlt bekommen.

Der wesentliche Unterschied des UBA-Vorschlags zum derzeitigen System wäre, dass die Elektro-Förderprämie nicht mehr aus dem allgemeinen Staatshaushalt, sondern aus einer Umverteilung von Besitzern herkömmlicher Autos zu solchen von E-Autos erfolgen würde.



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