Auch die Telekom geht mit Eilantrag gegen 5G-Auktion vor

Beim Geschäft mit 5G will die Deutsche Telekom ganz vorn mit dabei sein. Doch derzeit setzen die Telekom-Manager alle juristischen Hebel in Bewegung, um die Ausbauregeln für die fünfte Mobilfunkgeneration doch noch zu ändern. Das könnte zu Verzögerungen führen.
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Die Ausbauvorgaben sind nach Ansicht von Telekom-Chef Höttges teilweise nicht machbar.Foto: Oliver Berg/dpa
Epoch Times21. Februar 2019

Im Streit über die anstehende Auktion von 5G-Mobilfunkfrequenzen verschärft auch die Deutsche Telekom ihre Gangart.

Mit Blick auf die Vergaberegeln für den Übertragungsstandard sagte Telekom-Chef Tim Höttges in Bonn: „Wir haben uns entschieden, ebenfalls einen Eilantrag gegen das aktuelle Auktionsdesign zu stellen.“ Zuvor hatten die Telefónica und Vodafone diesen Weg eingeschlagen, um die umstrittenen rechtlichen Rahmenbedingungen noch vor Beginn der Auktion verbindlich zu klären.

Die Firmen sehen in den 5G-Vorgaben der Bundesnetzagentur Unsicherheiten und Investitionshemmnisse. „Ich hoffe, dass das Gericht die Eilanträge und die Argumente, die vorgetragen werden, berücksichtigt“, sagte der Manager.

Stimmt das Gericht den Eilanträgen zu, würde sich die für Ende März geplante Auktion auf unbestimmte Zeit verzögern – dann müssten erst die Klagen der Netzbetreiber in der Hauptsache abgearbeitet werden, bevor versteigert werden darf.

Bei den Klagen geht es um die von der Netzagentur festgelegten Vergaberegeln, die zum Beispiel eine bessere Versorgung in der Fläche vorschreiben. Die Ausbauvorgaben sind nach Ansicht von Höttges teilweise nicht machbar. Man glaube, „dass es uns nicht gelingen wird, alle diese Antennenstandorte in dem Zeitfenster aufzubauen, wie das momentan im Rahmen der Auflagen erforderlich ist“, sagte er.

Zudem seien die Bedingungen für die spätere Nutzung unklar, sagte der Manager mit Blick auf die Möglichkeit, dass sein Konzern manche Antennen vielleicht für Wettbewerber öffnen muss. Zudem sehen die Netzbetreiber Bevorteilung für Neueinsteiger durch Ausnahmeregeln – in diesem Fall für den Konkurrenten 1&1 Drillisch.

Die fünfte Mobilfunkgeneration (5G) ist für die Industrie sehr wichtig, etwa für miteinander kommunizierende Maschinen und für selbstfahrende Autos. Außerdem bietet sie deutlich höhere Bandbreiten und kürzere Laufzeiten für die Daten. Höttges unterstrich die große Bedeutung auch für seine Branche: „Perspektivisch ist 5G die nächste Technologie und damit natürlich existenziell für die Telekommunikationsanbieter weltweit.“

Der Konzernboss stellte am Donnerstag zudem Zahlen für 2018 vor. Die Telekom konnte sich auf Wachstumskurs halten. „2018 war ein sehr gutes Jahr für uns“, sagte Höttges und betonte zudem ein höheres Investitionsvolumen. Der Jahresumsatz stieg den Angaben zufolge um 0,9 Prozent auf 75,7 Milliarden Euro, auch das operative Ergebnis kletterte weiter – vor allem das starke Amerikageschäft mit der Tochter T-Mobile US war hier Wachstumstreiber. In den USA könnte in diesem Jahr die Übernahme des Konkurrenten Sprint von den Behörden besiegelt werden, was die Marktposition von T-Mobile US stärken würde.

Ein Wermutstropfen: Der Konzerngewinn sackte um mehr als ein Drittel auf 2,2 Milliarden Euro ab. Allerdings hinkt der Vorjahresvergleich, denn der Rückgang lag nicht an hausgemachten Problemen. Vielmehr hatte der Bonner Konzern 2017 durch die Steuerreform von US-Präsident Donald Trump 1,7 Milliarden Euro als Einmaleffekt einstreichen können, das fiel im vergangenen Jahr weg. Diesen Steuereffekt herausgerechnet, habe man „nahezu stabile Konzerüberschüsse“, sagte Finanzchef Christian Illek.

Bei einem Sorgenkind des Konzerns, der Großkundensparte T-Systems, gibt es zarte Signale der Besserung. Zwar sanken das Betriebsergebnis der Sparte, der Auftragseingang ging Ende 2018 aber um rund 30 Prozent auf 6,8 Milliarden Euro in die Höhe. Dies stimme ihn zuversichtlich, so Illek.

Unterdessen fällte das Kölner Verwaltungsgericht eine Grundsatzentscheidung, der zu folge die Bundesnetzagentur die Frequenzen für das ultraschnelle 5G-Mobilfunknetz über eine Versteigerung vergeben darf. Damit wies das Gericht eine Klage von Telefónica ab, wie am Donnerstag bekannt wurde.

Telefónica hatte vor Gericht moniert, dass die Netzagentur Frequenzen in die Versteigerung einbeziehe, die noch bis 2025 zur Nutzung zugeteilt seien und deshalb derzeit gar nicht zur Verfügung stünden. Dieser Argumentation folgte das Gericht aber nicht.

Die Entscheidung war keine Überraschung für die Branche. Spannender ist die Frage, ob die konkreten Vergaberegeln gerichtsfest sind oder nicht – an der Antwort auf diese Frage wird das Kölner Verwaltungsgericht in den kommenden Monaten mit Hochdruck arbeiten. (dpa)



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