Bankgebühren für Schalterbuchungen? Bundesgerichtshof entscheidet

Titelbild
In den 1990er Jahren hatte der BGH schon einmal entschieden, dass eine Extra-Gebühr fürs Abheben am Schalter nur dann zulässig ist, wenn fünf Transaktionen im Monat kostenlos möglich sind.Foto: Angelika Warmuth/dpa
Epoch Times18. Juni 2019

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet heute (10.00 Uhr) ein Urteil zu Extra-Gebühren für Bankkunden. Die Frage ist, ob ihnen fürs Abheben und Einzahlen am Schalter ein Aufpreis berechnet werden darf.

Die Wettbewerbszentrale hat nach einem Kundenhinweis die Sparkasse im schwäbischen Günzburg verklagt. Dort kostet eine Buchung am Schalter je nach Kontomodell einen oder zwei Euro – zusätzlich zum monatlichen Grundpreis für das Girokonto. Inklusive ist nur der Service am Geldautomaten. Hier konnte der Kunde aber maximal 1500 Euro am Tag abheben. (Az. XI ZR 768/17)

In den 1990er Jahren hatte der BGH schon einmal entschieden, dass eine Extra-Gebühr fürs Abheben am Schalter nur dann zulässig ist, wenn fünf Transaktionen im Monat kostenlos möglich sind.

2009 hat sich allerdings die Rechtslage geändert. Was seither gilt, entscheiden die obersten Zivilrichter jetzt. Eine Tendenz hatten sie in der Verhandlung Mitte Mai noch nicht erkennen lassen. (dpa)



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion