Eine Übergewinnsteuer? „Übergewinn“ gibt es im deutschen Steuerrecht nicht

Die von Grünen und SPD angedachte „Übergewinnsteuer“ wirft eine interessante Frage auf: Müssten dann neben Shell, Aral und Co. auch BioNTech und die Rüstungsindustrie zahlen?
Aufgrund der angespannten politischen Lage und Putins Angriff auf die Ukrainesteigen die Preise an deutschen Tankstellen ins Unermessliche.
Die Grünen plädieren für immer höhere Preise an den Tankstellen – und auch für eine Übergewinnsteuer.Foto: Nicolas Armer/dpa
Von 18. Juni 2022

Die Senkung der Energiesteuer sollte eigentlich eine – bis 31. August befristete – Entlastung für die Autofahrer bringen, doch spüren die Verbraucher davon kaum etwas. Zwar ist die staatliche Abgabe für Benzin um knapp 30 Cent je Liter gesunken (für Diesel um 14 Cent), dennoch schwanken die Preise an den Zapfsäulen je nach Benzinsorte und Tageszeit zwischen 1,90 und über 2 Euro je Liter.

Der Vorwurf der Politik an die Ölkonzerne: Sie nutzen die Engpässe in der Krise aus und erwirtschaften ein zusätzliches Plus in zweistelliger Milliardenhöhe, schreibt die Süddeutsche Zeitung. „Übergewinn“ heißt der Fachbegriff dafür, und an dem möchte der Staat nun partizipieren und mit einer zusätzlichen Abgabe die Shell, Aral und Co. zur Kasse bitten.

Öl-Multis in der Kritik

Politiker von Grünen und SPD forderten daher, die Übergewinnsteuer einzuführen. Grünen-Chef Omid Nouripour sagte, dass einzelne Unternehmen Kapital aus dem Krieg in der Ukraine schlügen und sich als „Trittbrettfahrer der Inflation“ präsentierten.

Sein Amtskollege Lars Klingbeil (SPD) meinte, dass es nicht sein könne, „dass sich die Öl-Multis in der Krise die Taschen noch voller machen“. Zustimmung fand eine neue Abgabe auch bei der CDU. Der stellvertretende Fraktionschef Jens Spahn sprach sich ebenfalls dafür aus, „ungerechtfertigte Extragewinne mit einer Steuer abzuschöpfen“, zitiert ihn die Süddeutsche Zeitung.

Ein Mittel in Kriegszeiten

Doch so einfach, wie es klingen mag, ist der Plan der Regierung offenbar nicht. So kennt das deutsche Steuergesetz den Begriff „Übergewinn“ gar nicht.

Damit begründet Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) seine ablehnende Haltung, zitiert ihn das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Hierzulande wird der Gewinn eines Unternehmens besteuert. Die Bedingungen, unter denen er zustande gekommen ist, sind dabei unerheblich.

Wenn Unternehmen in Krisen – wie etwa Kriegen – Gewinne durch außergewöhnliche Umstände erzielen, könnten sie zusätzlich mit eben jener Übergewinnsteuer belegt werden. Großbritannien, Frankreich und die USA haben das in den beiden Weltkriegen des vergangenen Jahrhunderts praktiziert und bis zu 95 Prozent Steuern kassiert, erläutert das RND.

„Wer ist gut, wer ist böse?“

Doch gibt es neben der Ölbranche noch andere Wirtschaftszweige, die derzeit exorbitante Gewinne einfahren. BioNTech, führt die „Süddeutsche Zeitung“ an, oder die Rüstungsindustrie.

Während BioNTech als „gutes Unternehmen“ gelte, seien die Ölfirmen die „Bösen“, wird Dominika Langenmayr zitiert. In der Praxis sei eine Kategorisierung schwierig, sagt die Professorin für Volkswirtschaft an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. „Wer ist gut, wer ist böse?“, fragt die Ökonomin mit Blick auf die Rüstungsindustrie, die vom Krieg in der Ukraine ebenfalls profitiert. 

„Die Übergewinnsteuer sollte wegen ihrer Nebenwirkungen aus dem Portfolio fiskalischer Maßnahmen in einer Marktwirtschaft schlichtweg gestrichen werden“, schreibt Barbara Weißenberger, Professorin an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, in einem Gastkommentar der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Die Gesellschaft profitiere von den aus Krisen resultierenden Überschüssen einzelner Unternehmen ohnehin. So habe der extrem hoch ausgefallene Gewinn vom in Mainz ansässigen Pharmakonzern BioNTech der Stadt im Jahr 2021 rund eine Milliarde Euro zusätzlicher Gewerbesteuer in die Kassen gespült. Dies seien pro Bürger knapp 5.000 Euro. Das Geld könne vom Fiskus „problemlos für politisch erwünschte Allokationszwecke wie die Unterstützung besonders belasteter Gruppen eingesetzt werden“.



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