Wegen Pflanzenschädlingen: EU darf Olivenbauern zur Rodung zwingen

Eine Entfernung von Pflanzen ohne Befallssymptome ist demnach verhältnismäßig und darf laut EuGH erzwungen werden.
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Der EuGH befasste sich mit der Bakterie Xylella, weil italienische Olivenhain-Besitzer einer Rodungsanordnung nicht Folge leisten wollen.Foto:  Guillaume Horcajuelo/dpa
Epoch Times9. Juni 2016
Um die Ausbreitung des Pflanzenschädlings Xylella fastidiosa zu verhindern, darf die EU-Kommission Rodungsmaßnahmen anordnen. Wie der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Donnerstag entschied, rechtfertigt das Vorsorgeprinzip ein entsprechendes Vorgehen.

Auch eine Entfernung von Pflanzen ohne Befallssymptome ist demnach verhältnismäßig und darf erzwungen werden.

Der EuGH befasste sich mit der Bakterie Xylella, weil italienische Olivenhain-Besitzer einer Rodungsanordnung nicht Folge leisten wollen. Sie zweifeln vor einem italienischen Verwaltungsgericht an, dass der Beschluss mit EU-Recht vereinbar ist.

Die Brüsseler Behörde verlangt darin, dass in einem Radius von 100 Metern um eine befallene Pflanzen allen anderen anfälligen Pflanzen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand unverzüglich entfernt werden.

Der Pflanzenschädling Xylella befällt Olivenbäume, aber auch andere Pflanzen wie etwa Weinstöcke und Zitruspflanzen. Er wird mit schweren Erkrankungen in Zusammenhang gebracht, die zum Beispiel zum Absterben durch Austrocknen führen können.

(dpa)


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