EuGH: Passagiere haben bei Flugverspätung künftig Recht auf Entschädigung

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Frau am Flughafen. Symbolbild.Foto: istock
Epoch Times26. Juni 2019

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt heute darüber, ob Fluggästen bei Verspätungen wegen Treibstoffs auf der Startbahn eine Entschädigung zusteht.

Dabei müssen die Luxemburger Richter insbesondere klären, ob ausgelaufener Treibstoff nach EU-Recht ein außergewöhnlicher Umstand ist, bei dem die Airlines von solchen Zahlungen befreit sind.

Hintergrund ist der Fall eines Belgiers, dessen Ryanair-Flug von Venedig nach Charleroi (Belgien) vier Stunden Verspätung hatte.

Deshalb verlangte er von der Billig-Airline eine pauschale Entschädigung von 250 Euro. Ryanair lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, dass die Verspätung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen sei (Rechtssache C-159/18).

Nach EU-Recht haben Passagiere bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden eigentlich ein Recht auf Entschädigung – es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor. (dpa)



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