Exxon klagt vor Europäischem Gerichtshof gegen die Übergewinnsteuer

Die neue Abgabe könnte den Konzern über zwei Milliarden US-Dollar kosten. Die EU-Kommission sieht sich im Recht.
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Exxon klagt gegen die Übergewinnsteuer.Foto: iStock/JHVEPhoto
Von 30. Dezember 2022

Der US-Energiekonzern ExxonMobil hat eigenen Angaben zufolge beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Klage gegen die geplante EU-Übergewinnsteuer eingereicht. „Unsere Anfechtung richtet sich nur gegen die kontraproduktive Gewinnsteuer und nicht gegen andere Elemente des Pakets zur Senkung der Energiepreise“, erklärte ExxonMobil-Sprecher Casey Norton am Mittwoch gegenüber Presseagenturen.

Mit der Steuer sollen Ölkonzerne einen Teil ihrer Rekordgewinne abgeben, die sie aufgrund der russischen Invasion in der Ukraine erwirtschaftet haben.

Rekordgewinne für Ölkonzern

Mit den Mehreinnahmen des „Solidaritätsbeitrages“ will die EU die drastisch gestiegenen Energiekosten für ihre Bürger senken. EU-Plänen zufolge sollen alle Gewinne, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnittswert der Jahre von 2019 bis 2021 liegen, mit mindestens 33 Prozent Abgaben belegt werden.

Nach Schätzungen der Exxon-Finanzchefin würde dies den Konzern „über zwei Milliarden US-Dollar“ kosten. Der endgültige Betrag hänge aber davon ab, wie die Mitgliedstaaten die Maßnahme in ihre Haushalte für 2023 einbauen würden.

ExxonMobil hat in diesem Jahr aufgrund der erhöhten Preise und Nachfrage Rekordgewinne eingefahren. Der Konzern meldete für das zweite und dritte Quartal 2022 einen Gewinn von 37,6 Milliarden US-Dollar. Exxon argumentierte nun, der Konzern investiere Milliardenbeträge in Europa.

„Wir sind uns bewusst, dass die Energiekrise in Europa Familien und Unternehmen schwer belastet. Wir haben daran gearbeitet, die Energielieferungen nach Europa zu erhöhen“, erklärte der Sprecher.

EU nimmt rechtlichen Schritt zur Kenntnis

Vonseiten der EU-Kommission hieß es, man nehme die Klage zur Kenntnis, berichtet die „Deutsche Welle“ (DW). Es sei jetzt Sache des Gerichts der Europäischen Union, darüber zu befinden. „Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass die fraglichen Maßnahmen in vollem Umfang mit EU-Recht vereinbar sind“, hieß es vonseiten der Brüsseler Behörde.

Die EU-Staaten hatten sich im September 2022 auf eine befristete Steuer für Öl-, Erdgas- und Raffinerie-Konzerne geeinigt, die sie in Folge gestiegener Energiepreise nach Beginn des Ukrainekonflikts erwirtschaftet haben.

Demnach sollen alle Gewinne, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnittswert der Jahre 2019 bis 2021 liegen, mit mindestens 33 Prozent Abgaben belegt werden.

Deutschland setzt die Vorgabe im Jahressteuergesetz 2022 um. Die auf eine bis drei Milliarden Euro geschätzten Einnahmen sollen zur Finanzierung der Strompreisbremse für Verbraucher beitragen.



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