Faeser legt nach: Obergrenze für Bargeld soll nun „deutlich unter 10.000 Euro liegen“

Bundesinnenministerin Faeser hat ihre Position in Sachen Obergrenze für Bargeld verschärft. Sie will diese nun bei „deutlich unter 10.000 Euro“ ansiedeln.
Eine Frau hält eine Geldbörse mit Banknoten in der Hand: Kleinere Summen zahlen viele Menschen einer Studie zufolge weiterhin gern bar.
Eine Frau hält eine Geldbörse mit Banknoten in der Hand: Kleinere Summen zahlen viele Menschen einer Studie zufolge weiterhin gern bar.Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa
Von 12. Juni 2023


In einem Gespräch mit dem „Tagesspiegel“ hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden gegen die Organisierte Kriminalität gelobt. Der Druck auf die Strukturen sei „so hoch wie noch nie“. Es sei dem Bundeskriminalamt unter anderem gelungen, „riesige Datenmengen aus verschlüsselter Kommunikation von Kriminellen“ auszuwerten, sagte sie dem Blatt. Dennoch will sie auch über Beschränkungen bei der Bezahlung mit Bargeld die Gangart verschärfen.

EU-Parlament will Verwendung von Bargeld auf 7.000 Euro limitieren

Dass die heimischen Behörden „erfolgreich gegen die organisierte Kriminalität vorgehen“, machten die Zahlen deutlich. Es sei zur Vollstreckung von mehr als 1.900 Haftbefehlen gekommen. Zudem habe man „mehr als 500 Schusswaffen und mehr als 9,5 Tonnen Rauschgift sichergestellt“.

Dennoch seien zusätzliche Anstrengungen erforderlich, äußerte die Ministerin. Diesbezüglich will sie eine Obergrenze für das Bezahlen mit Bargeld von „weit unter 10.000 Euro“ durchsetzen. Noch im November des Vorjahres hatte sie zu erkennen gegeben, dass 10.000 Euro der Ampelkonsens sei. Im Koalitionsvertrag ist lediglich von einem Verbot des Erwerbs von Immobilien mit Bargeld die Rede.

Offenbar verspürt Faeser Rückenwind durch das Votum des EU-Parlaments vom März des Jahres. Der dortige Wirtschaftsausschuss hat eine künftige Obergrenze von 7.000 Euro befürwortet. Damit war er noch über den Vorschlag der EU-Kommission hinausgegangen, die Grenze einheitlich bei 10.000 Euro einzuziehen.

In Griechenland gilt seit der Bankenkrise eine Obergrenze von 500 Euro

Derzeit bestehen in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Regelungen. Einzelne Länder haben keinerlei Regeln über eine mögliche Obergrenze. In 18 von 27 Mitgliedstaaten bestehen unterschiedliche Bestimmungen, die von 500 Euro in Griechenland bis zu 15.000 Euro in Kroatien reichen.

Faeser verspricht sich von der Obergrenze, „kriminelle Strukturen zu zerschlagen und ihnen kriminelle Einnahmen konsequent zu entziehen“. Sie wolle „Eigentumsstrukturen konsequenter“ machen und „Clans und Oligarchen schwächen“. Insbesondere das Bezahlen von Immobilien mit Bargeld, Gold oder Kryptowährungen will die Ministerin auf entscheidende Weise erschweren.

Es müsse darum gehen. „Grundstückseigentümer leichter ermittelbar“ zu machen. Einmal mehr beschwört Faeser, deren Partei in 21 der 25 Jahre seit 1998 Teil der Bundesregierung war, dass Deutschland „kein Hort für Geldwäscher“ sein dürfe. Außerdem will sie an ihren Ambitionen festhalten, Behörden das Abhören verschlüsselter Kommunikation zu ermöglichen.

Nachweisfreie Geschäfte mit Bargeld bereits jetzt deutlich eingeschränkt

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle warnt ebenfalls im „Tagesspiegel“ vor einer „Massenüberwachung der Bürgerinnen und Bürger“. Diese könne unter dem Deckmantel der Kriminalitätsbekämpfung drohen.

Derzeit sind in Deutschland in vielen Bereichen bereits verschärfte Nachweispflichten in Kraft. Diese gelten unter anderem, wenn Bürger Beträge von mehr als 10.000 Euro auf ihr Konto einzahlen wollen. Bei Fremdbanken ist die Grenze bereits bei 2.500 Euro angesiedelt. Seit der entsprechenden EU-Richtlinie von 2020 sind auch sogenannte Tafelgeschäfte nur noch bis 1.999 Euro möglich. Darunter versteht man einen anonymen Kauf von Edelmetallen.

Der Nachweis der Herkunft des Geldes kann jedoch auf mehrerlei Weise erfolgen. Betroffene können aktuelle Kontoauszüge, Quittungen, Testamente, Schenkungsverträge oder Verkaufsbelege zu diesem Zweck verwenden. Kritiker der Faeser-Pläne halten diese Nachweispflichten für ausreichend.

Ein Prüfbericht der „Financial Action Task Force“ (FATF) der OECD hatte dies im Vorjahr infrage gestellt. Es bedürfe einer stärkeren „Beaufsichtigung des Privatsektors“. Zudem müsse es einen besseren Zugang zu Informationen über wirtschaftliches Eigentum geben.



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