Bundesverfassungsgericht: Europäische Bankenunion verstößt nicht gegen das Gesetz – Bundesbank begrüßt Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Europäische Bankenunion abgewiesen. Die Bundesbank sieht "darin eine Bestärkung, den europäischen Aufsichtsmechanismus in Europa und in Deutschland im Interesse der europäischen Finanzstabilität weiterzuentwickeln."
Titelbild
Europäische Zentralbank mit dem Euro-Symbol.Foto: istock
Epoch Times30. Juli 2019

Die Bundesbank hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bankenunion begrüßt. „Wir sehen es positiv, dass der europäische Fortschritt in Form der einheitlichen Bankenaufsicht in Deutschland verfassungsrechtlich abgesichert ist“, sagte der für Bankenaufsicht zuständige Bundesbank-Vorstand Joachim Wuermeling dem „Handelsblatt“.

„Wir als Bundesbank, die wir in dem System arbeiten, sehen darin eine Bestärkung, den europäischen Aufsichtsmechanismus in Europa und in Deutschland im Interesse der europäischen Finanzstabilität weiterzuentwickeln.“

Wichtig ist der Bundesbank allerdings auch der Verweis der Verfassungsrichter, dass umfassende Kompetenzen für kleinere Banken bei den nationalen Behörden bleiben.

„Auch wir legen großen Wert darauf, dass die Hauptverantwortung für die Beaufsichtigung der kleinen und mittelgroßen Banken bei den nationalen Behörden, also in Deutschland bei der Bafin und der Bundesbank, verbleibt“, so Wuermeling. „So können wir den Besonderheiten des deutschen Bankensystems auch in Zukunft Rechnung tragen.“

Verfassungsbeschwerde abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Europäische Bankenunion abgewiesen. Die EU habe durch die Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung ihre durch die Verträge zugewiesenen Kompetenzen nicht überschritten, urteilten die Karlsruher Richter am Dienstag.

Die beiden Kern-Verordnungen der Bankenunion – der einheitliche Bankenaufsichtsmechanismus (SSM) sowie der einheitliche Bankenabwicklungsmechanismus (SRM) – berührten auch nicht die Verfassungsidentität.

Die Bankenunion war als Reaktion auf die Finanzkrise ins Leben gerufen worden. Dabei wurden nationale Kompetenzen auf zentrale Institutionen übertragen. Die Verfassungsbeschwerden richteten sich vor allem gegen die beiden Kern-Verordnungen der Bankenunion.

Mit der Neuregelung der Bankenaufsicht wurden Aufsichtsbefugnisse gegenüber „systemrelevanten Banken“ in den Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebietes auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen.

Der Bankenabwicklungsmechanismus sieht die Schaffung einer zentralen Abwicklungsbehörde (SRB) zur Abwicklung illiquider Großbanken vor. Zudem wurde ein gemeinschaftlicher Abwicklungsfonds (Fonds) errichtet. Die Beschwerdeführer sahen ihre Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte durch die Verordnungen verletzt. (dts)



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