Ex-Verfassungsrichter: Nullzins verletzt Eigenschaften des Eigentums und verstößt gegen das Grundgesetz

Durch die Nullzinsen würden Sparer genötigt, ihr Geld möglichst schnell auszugeben und seien damit in ihrer Verfügungsfreiheit beschränkt. Zudem sei die Funktion von Geld als Mittel zur Bewahrung von Werten gestört, meint Ex-Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof.
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Für Sparer ist die steigende Inflation bitter, weil Tagesgeld, Sparbuch und Co. wegen der Nullzins-Politik der Europäischen Zentralbank kaum noch etwas abwerfen.Foto: Friso Gentsch/dpa
Epoch Times25. August 2019

Der Nullzins verletzt nach Einschätzung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof wichtige Eigenschaften des Eigentums, die durch das Grundgesetz geschützt sind.

„In einer Welt ohne Zins sind zentrale Eigenschaften des Geldvermögens und damit des Eigentums gestört“, sagte Kirchhof der „Welt am Sonntag“.

Sparer würden durch die aktuelle Situation genötigt, ihr Geld möglichst schnell auszugeben und seien damit in ihrer Verfügungsfreiheit beschränkt. Zudem sei die Funktion von Geld als Mittel zur Bewahrung von Werten gestört.

„Damit sind wichtige Eigenschaften des Eigentums verletzt, die das deutsche Grundgesetz unter Schutz stellt“, so der ehemalige Bundesverfassungsrichter weiter.

Schon bald könnte es zu weiteren Belastungen für die deutschen Sparer kommen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat in Aussicht gestellt, den Zins weiter zu drücken.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat bereits ein Verbot negativer Zinsen vorgeschlagen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) lässt in diesem Zusammenhang prüfen, ob dies verfassungsrechtlich möglich wäre.

Mittlerweile ist ein Punkt erreicht, an dem es an die Substanz unseres Gesellschaftssystems geht“, sagte Kirchhof der „Welt am Sonntag“.

(dts)



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