Finanzminister billigen Eckpunkte für Meldepflicht von Steuersparmodellen

Die Meldepflicht ist als nationale Ergänzung zu einer geplanten EU-Richtlinie gedacht, die eine Anzeigepflicht für Steueroptimierung auf europäischer Ebene einführen soll.
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Symbolbild.Foto: Tobias Hase/Illustration/dpa
Epoch Times8. März 2018

Die Finanzminister der Länder haben sich auf ein Eckpunktepapier mit Grundzügen einer möglichen nationalen Meldepflicht für bestimmte Steueroptimierungsmodelle von Unternehmen verständigt. Das erklärte die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) am Donnerstag nach einer Konferenz der Ressortchefs in Berlin. Der Beschluss fiel demnach allerdings nur „mehrheitlich“, wurde also nicht einmütig mitgetragen. Einzelheiten nannte sie nicht.

Ebenfalls nur mehrheitlich hatte die Finanzministerrunde im vergangenen November eine Arbeitsgruppe unter Führung von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz eingesetzt, die bis zum Sommer einen Gesetzentwurf zu dem Thema vorlegen soll. Die Verabschiedung der Eckpunkte ist ein Zwischenschritt.

Die Meldepflicht ist als nationale Ergänzung zu einer geplanten EU-Richtlinie gedacht, die eine Anzeigepflicht für Steueroptimierung auf europäischer Ebene einführen soll. Darunter werden legale Strategien verstanden, mit denen Unternehmen ihre Steuerlast mindern – etwa durch Verlustverrechnung oder die Auswahl optimaler Bewertungs- und Abschreibungsmethoden im Rahmen der Bilanzerstellung.

Nach Angaben des Kieler Finanzministeriums soll die von den Ländern angedachte Meldepflicht dabei nur „klar abgrenzbare Fallgestaltungen“ betreffen, also nicht für alle Fälle von Steuergestaltung gelten. Demnach zielt sie primär als eine Art Frühwarnsystem auf größere Unternehmen, deren Abgaben für die staatliche Etatplanung von größerer Bedeutung sind.

Das Ministerium erklärte: „Dem Steuergesetzgeber soll damit die Möglichkeit verschafft werden, zeitnah auf bedeutsame und insbesondere haushaltsrelevante Steuergestaltungen zu reagieren.“ Gelten soll die Offenlegungspflicht bei den Behörden generell für den Bereich der Ertragssteuern. Die Länder wollen aber prüfen, ob auch Erbschafts-, Schenkungs- und Grunderwerbssteuergestaltung einbezogen werden sollten. (afp)



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