Rüge oder Freibrief: Karlsruhe urteilt über Anleihenkäufe der EZB

Es sind Billionen Euro, die die Europäische Zentralbank seit 2015 in den Kauf von Staatsanleihen gesteckt hat. Sehen die deutschen Verfassungsrichter eine rote Linie überschritten? Das würde auch die Konfrontation mit dem höchsten EU-Gericht bedeuten.
Titelbild
Der Eurotower der Europäischen Zentralbank in Frankfurt.Foto: iStock
Epoch Times5. Mai 2020

Die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) gehen Kritikern seit Jahren zu weit – haben die Währungshüter wirklich eine rote Linie überschritten? Heute verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil. (Az. 2 BvR 859/15 u.a.)

Um Konjunktur und Inflation im Euroraum anzukurbeln, hatte die Notenbank zwischen März 2015 und Ende 2018 rund 2,6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere gesteckt – den größten Teil über das Programm PSPP, um das es in Karlsruhe geht.

Zum 1. November 2019 wurden die umstrittenen Käufe neu aufgelegt, zunächst in vergleichsweise geringem Umfang von 20 Milliarden Euro im Monat.

Die Kläger werfen der EZB vor, mit dem Geld finanziell klammen Eurostaaten unter die Arme zu greifen. Außerdem betreibe sie Wirtschafts- statt Währungspolitik. Beides ist ihr verboten.

Die Verfassungsrichter sehen die Staatsanleihenkäufe seit längerem sehr kritisch. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) teilt die Bedenken nicht und hat das Programm im Dezember 2018 abgesegnet.

An diese Vorabentscheidung ist Karlsruhe grundsätzlich gebunden. Die Richter haben sich aber immer vorbehalten, sich über ein EuGH-Urteil hinwegzusetzen, das sie für „nicht mehr nachvollziehbar“ halten.

Zwei mögliche Szenarien

Im äußersten Fall könnte das Verfassungsgericht der Deutschen Bundesbank untersagen, sich an den Käufen weiter zu beteiligen, und Bundesregierung und Bundestag verpflichten, auf deren Beendigung hinzuwirken.

Damit wäre etwa ein Viertel des Kaufvolumens weg. Realistischer dürfte sein, dass die Richter Bedingungen formulieren, die für eine deutsche Beteiligung künftig erfüllt sein müssen.

Das Urteil sollte bereits am 24. März verkündet werden. Der Termin musste wegen des Ausbruchs der Corona-Pandemie verschoben werden.

In der Corona-Krise hat die EZB ihre Anleihenkäufe noch einmal deutlich ausgeweitet, größtenteils aber über andere Programme. Diese sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Sollten die Richter Auflagen machen, könnte sich das also höchstens indirekt auswirken.

Unter den Klägern sind unter anderen der frühere CSU-Vize Peter Gauweiler sowie die Ex-AfD-Politiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel. Eine weitere Klägergruppe wird von dem Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber vertreten. (dpa)



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