Gaspreis: Zwei Gasumlagen sinken auf null Cent – Weitergabe offen

Morgen entfallen vorerst zwei Umlagen, die einen Teil des Gaspreises ausmachen. Die Bundesnetzagentur hält die Absenkung für eine gute Nachricht für die Verbraucher.
Zwei Gasumlagen sinken im Oktober auf null Cent.
Zwei Gasumlagen sinken im Oktober auf null Cent.Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Epoch Times30. September 2023

Ab dem 1. Oktober entfallen für Gaslieferanten zwei Umlagen, die einen Teil des Gaspreises für Haushaltskunden ausmachen. Bislang wurden für die sogenannte Regelenergie-Umlage 0,57 Cent je Kilowattstunde fällig.

Für die sogenannte Konvertierungsumlage wurden 0,038 Cent je Kilowattstunde erhoben. Beide werden jetzt für zunächst ein Jahr auf jeweils null Cent abgesenkt. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden ergibt dies insgesamt 121,60 Euro.

Bundesnetzagentur: Absenkung gute Nachricht

Solche Umlagen müssen die Versorgungsunternehmen an das für das deutsche Gasmarktgebiet zuständige Unternehmen THE abgeben. Die Versorger reichen diese Kosten üblicherweise an ihre Endkunden weiter.

Was von der Absenkung bei den Lieferanten am Ende bei den Verbrauchern ankommt, ist aber noch unklar. „Die Versorger müssen diese Änderung nicht sofort an die Kundinnen und Kunden weitergeben, sondern erst bei der nächsten Preiskalkulation“, sagte eine Sprecherin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Die Bundesnetzagentur nannte die Absenkung eine gute Nachricht für die Gaskunden in Deutschland. „Wir erwarten, dass die Entlastung am Ende auch beim Verbraucher ankommt“, erklärte Behördenpräsident Klaus Müller in einer Mitteilung von Freitag.

Gaspreis aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzt

Die Regelenergie- oder Bilanzierungs-Umlage wird für Kosten erhoben, die aus dem Einsatz von Regelenergie, also Gas, entstehen. Sie wird eingesetzt, wenn das Verhältnis zwischen ein- und ausgespeisten Gasmengen nicht ausgeglichen ist. Bei der Konvertierungsumlage geht es um Kosten, die THE durch die Anpassung des Erdgas-Energiegehalts an bestimmte Liefergebiete entstehen.

Der Gaspreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Bei der jüngsten Gaspreisanalyse des BDEW vom Juli entfielen 72 Prozent des Preises auf Beschaffung und Vertrieb, 13 Prozent auf sogenannte Netzentgelte und 15 Prozent auf Steuern und Abgaben. (dpa)



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion