Gutachten: Gesetzentwurf für Fleischindustrie grundgesetzkonform

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Schlachtbetrieb von Tönnies in Rheda-Wiedenbrück und weitere Subunternehmer sind aufgrund den Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter und Arbeiter mit Werkverträgen.Foto: Guido Kirchner/dpa/dpa
Epoch Times18. September 2020

Ein wissenschaftliches Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den neuen Regeln für die Fleischindustrie verfassungsrechtlich einwandfrei ist.

„Der Ausschluss von Werkvertrags- und Leiharbeit sowie der Beschäftigung von Soloselbständigen in den mittleren und größeren Unternehmen der Fleischwirtschaft verstößt nicht gegen das Grundgesetz“, schreibt der emeritierte Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bremen, Wolfgang Däubler, in dem Gutachten, das der Deutsche Gewerkschaftsbund in Auftrag gegeben hat und über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Freitagausgaben berichten.

Zum Kern des Gesetzes, dem Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie, führt der Wissenschaftler aus: Die in Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes garantierte Berufsfreiheit werde auch für Unternehmer in der Fleischwirtschaft nicht verletzt.

Ein Problem bei der Rekrutierung von Arbeitnehmern werde es für die Unternehmer nicht geben, schreibt Däubler. Schließlich würden sich diejenigen, die bislang auf der Grundlage von Werkverträgen oder als Leiharbeitnehmer eingesetzt seien, wohl kaum dagegen wehren, zu besseren Bedingungen ihre bisherige Arbeit fortzusetzen, argumentiert er. Auch gegen den Gleichheitssatz in Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt das Gesetz nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers nicht, da der Gesetzgeber „erkannten Besonderheiten der Fleischindustrie und den dort existierenden Missständen“ Rechnung trage.

„Gesundheitsschutz von Beschäftigten hat ganz klar Vorrang vor unternehmerischer Freiheit“, sagte DGB-Vorstandmitglied Anja Piel dem RND. Sie warnte zugleich davor, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren abzuschwächen: „Wenn einige in der Union meinen, man könne die Leiharbeit ausklammern oder noch mehr Ausnahmen schaffen, dann rollen eben diese Abgeordneten von CDU und CSU den Fleischbaronen den roten Teppich aus, um das Ziel des geplanten Gesetzes zu umgehen.“ (dts)



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