Handel will für Sonntagsöffnung bis vors Verfassungsgericht

Verkaufsoffene Sonntage bringen dem Einzelhandel oft zusätzliche Einnahmen. In der Corona-Krise sind sie rar – weil notwendige Anlässe fehlen.
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Der Handelsverband setzt sich für gelegentliche Sonntagsöffnungen der Geschäfte ein.Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times21. September 2020

Für sicherere Termine zur Sonntagsöffnung seiner Geschäfte will der Handel bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. „Wir sind entschlossen, Verfassungsbeschwerde einzureichen, um Rechtsklarheit zu bekommen“, sagte Handelsverbandpräsident Josef Sanktjohanser „Welt“.

„Wenn wir einen geeigneten Fall als Basis haben, könnte es noch im laufenden Jahr dazu kommen“, so Sanktjohanser weiter. Hintergrund sind Gerichtsentscheidungen auf Landesebene, die aus Sicht des Verbands den rechtlichen Rahmen zu eng auslegen und geplante Sonntagsöffnungen untersagen – gerade in der Corona-Krise. Denn da entfielen oft die notwendigen Anlässe, etwa Messen und Volksfeste.

Der Verband setzt sich auch dafür ein, den Anlassbezug zu streichen. „Die zahlreichen kurzfristigen Absagen von bereits genehmigten Sonntagsöffnungen in der ganzen Republik sind für die Händler in der aktuellen Lage kaum zu verkraften“, teilte der Handelsverband Deutschland am Montag mit (21. September). Gerade Bekleidungshändler bräuchten gelegentliche, aber verlässliche Sonntagsöffnungen, um noch ein wenig Umsatz zu machen. (dpa)



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