Liegt CETA in der alleinigen Kompetenz der EU?

Im nun gültigen CETA-Entwurf ist vorgesehen, ein ständiges Schiedsgericht zu schaffen, dass Streitigkeiten zwischen kanadischen und europäischen Investoren und Staaten schlichten soll. Das Schiedsgericht soll mit 15 „hochqualifizierten und ethisch über jeden Zweifel erhabenen” Juristen besetzt sein.
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Proteste gegen CETA am 4. Januar 2016 in BerlinFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times14. Mai 2016

Die EU wird im Juni über CETA abstimmen, danach könnten die neu strukturierten Schiedsgerichte ihre Arbeit aufnehmen – auch ohne die Zustimmung der Staaten, da sie in der alleinigen Kompetenz der EU liegen.

Der letzte Punkt ist hoch umstritten, da es sich nach der Auffassung vermutlich aller Regierungen um ein sogenanntes gemischtes Abkommen handelt. Damit müssen nicht nur die Regierungen, sondern – je nach verfassungsrechtlicher Vorgabe – auch die nationalen Parlamente zustimmen. Das berichten die deutschen Wirtschaftsnachrichten heute.

Lilianne Ploumen, die Vertreterin der niederländischen EU-Ratspräsidentschaft, sagte am Freitag beim Ministerrat der EU-Handelsminister in Brüssel: „Die Mitgliedsstaaten unterstützen das Abkommen sehr stark“.

Neufassung der Schiedsgerichte im CETA mit Kanada

Ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte, dass eine Neufassung zu diesem Punkt nach dem bereits fertig verhandelten Vertragswerk eingefügt wurde – ein in der EU eher ungewöhnlicher Prozess.

„Derzeit wird der CETA-Text nach der inzwischen abgeschlossenen Rechtsförmlichkeitsprüfung, dem sogenannten ,legal scrubbing‘, in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Bevor der CETA-Text dann dem Ministerrat zur Entscheidung vorgelegt wird, spricht die Kommission eine Empfehlung aus, welchen Charakter das Abkommen hat, also ob es ein gemischtes oder nicht-gemischtes Abkommen sein könnte.“

Dies werde „sehr wahrscheinlich Anfang Juni sein. Das Europäische Parlament muss ebenfalls darüber beraten und abstimmen, wahrscheinlich ebenfalls im Juni. Ohne die Zustimmung der beiden europäischen Gesetzgeber wird das Abkommen nicht angewandt werden, auch nicht vorläufig.“

Können Teile von CETA vor der Ratifizierung durch alle Staaten angewendet werden?

„Befindet der Rat, dass das Abkommen gemischt ist, müssen dann noch die Parlamente der Mitgliedstaaten das Abkommen ratifizieren. Voraussetzung ist immer, dass Rat und Europäisches Parlament dem Text zugestimmt haben.“

Die EU wird auf Grundlage ihrer Juristen-Expertise das Abkommen voraussichtlich als gemischt ansehen.

Der Sprecher: „Dieser Ratifizierungsprozess in den Mitgliedstaaten dauert in der Regel zwei Jahre oder länger. Während dieser Zeit kann das Abkommen vorläufig angewendet werden. Bei gemischten Abkommen betrifft das allerdings nur die Bereiche, die ausschließlich in der Zuständigkeit der EU liegen.“

Die Schiedsgerichte fallen laut Artikel 207 des 2009 in Kraft getretenen Lissabonner Vertrages unter die alleinige Kompetenz der EU, schreiben die dwn.

Ob ein Freihandelsabkommen ein gemischtes Abkommen ist, wurde bereits bei dem Freihandelsabkommen der EU mit Singapur in Frage gestellt. Nachdem dieses Abkommen im Oktober 2014 fertig war wurde die Frage dem europäischen Gerichtshof vorgelegt. Die Staaten sind der Meinung, dass Freihandelsabkommen eben nicht der alleinigen Komeptenz der EU unterliegen.

Das Urteil des europäischen Gerichtshofes steht noch aus, deshalb sei nach dem Bundeswirtschaftministerium „während der Dauer des EuGH Verfahrens nicht mit einer Unterzeichnung und Anwendung des Abkommens“ zwischen der EU und Singapur zu rechnen. Die gleiche Logik müsste auch für das CETA gelten.

Ständiges Schiedsgericht geplant

Im nun gültigen CETA-Entwurf ist vorgesehen, ein ständiges Schiedsgericht zu schaffen, dass Streitigkeiten zwischen kanadischen und europäischen Investoren und Staaten schlichten soll (CETA Entwurf vom 29. Februar 2016, Artikel 8.27).

Geplant sind, dass fünf der Schiedsrichter aus Europa, fünf aus Kanada und fünf Staatsbürger eines anderen Landes – eines Drittlandes und nicht der EU – sein soll. In der Pressemitteilung der EU-Kommission wird gesagt, dass das ständige Schiedsgericht mit 15 „hochqualifizierten und ethisch über jeden Zweifel erhabenen” Juristen besetzt sein soll.

Die Anzahl der Mitglieder des Schiedsgerichtes kann in Dreierschritten je nach Belieben vergrößert oder verkleinert werden. Falls sich nicht genug Juristen finden, die „hochqualifiziert und ethisch über jeden Zweifel erhaben“ sind, wäre es denkbar, dass das Schiedsgericht aus nur drei Mitgliedern besteht. (ks)



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