MIT über Streiks: „Lieber Steuern senken als Löhne erhöhen“

Die MIT hat sich für strengere Regeln zu Streiks in kritischer Infrastruktur ausgesprochen. Vom geforderten Lohnplus bliebe wenig übrig.
S-Bahn-Züge stehen während des bundesweiten Warnstreiks von Verdi und EVG dicht an dicht in einem Depot in München.
S-Bahn-Züge während des bundesweiten Warnstreiks von Verdi und EVG. Die Mittelstandsunion (MIT) will das Streikrecht für kritische Infrastrukturen einschränken.Foto: Peter Kneffel/dpa
Von 29. März 2023

Zu den Warnstreiks der Gewerkschaften Verdi und EVG im öffentlichen Dienst am Montag, 27. März, hat sich die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) zu Wort gemeldet. Deren Vorsitzende Gitta Connemann forderte eine Einschränkung des Streikrechts für Mitarbeiter von Unternehmen der kritischen Infrastruktur.

Man wolle „Streiks nicht verbieten“, äußerte Connemann. Allerdings sei dafür Sorge zu tragen, dass unbeteiligte Dritte nicht unverhältnismäßig litten. Der Chefvolkswirt der Commerzbank, Jörg Krämer, hatte die direkten Kosten des Ausstandes auf bis zu 181 Millionen Euro geschätzt. Die Indirekten würden den Schaden noch zusätzlich erhöhen.

Arbeitgeber wollen steuerfreie Einmalzahlungen nutzen

An mehr als 800 Standorten hatten Beschäftigte am Montag die Arbeit niedergelegt. Der Streik betraf unter anderem den Fern- und Regionalverkehr der Deutschen Bahn und den ÖPNV vieler Städte. Zudem waren mehrere größere Flughäfen betroffen und Schleusen für den Schiffsverkehr. Aufgerufen waren etwa 350.000 Beschäftigte.

Es handelte sich um einen eintägigen Warnstreik. Verdi fordert für die etwa 2,4 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein Plus von 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro. Die Gewerkschaft verweist auf die hohe Inflation und die bereits im Vorjahr massiv angestiegenen Lebenshaltungskosten. Die Arbeitgeber bieten eine steuerfreie Einmalzahlung von 2.500 Euro und ein Plus von fünf Prozent für eine Laufzeit von 27 Monaten an.

Die Eisenbahnergewerkschaft EVG verlangt ein Lohnplus von 12 Prozent für das kommende Jahr, mindestens jedoch 650 Euro.

Einheitliches Arbeitskampfrecht soll nach dem Willen der MIT Richterrecht ersetzen

Die MIT fordert nun ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren im Vorfeld einer Arbeitsniederlegung. Sollte es dennoch zu einem Streik kommen, soll es eine Verpflichtung geben, diesen mindestens vier Tage im Voraus anzukündigen. Zudem müsse es Notfalldienste geben.

Connemann beklagt zudem, dass das Streikrecht in Deutschland uneinheitlich sei und im Wesentlichen von der Laune der jeweiligen Richter abhänge:

Zurzeit ist das Streikrecht in Deutschland ein reines Richterrecht, anders als in vielen anderen europäischen Ländern, in denen es Arbeitskampfgesetze gibt. Damit kommt es zu einem Flickenteppich in Deutschland – abhängig vom jeweiligen Richter.“

MIT warnt vor Lohn-Preis-Spirale

Die Vorsitzende der Mittelstandsunion geht im Übrigen davon aus, dass die von den Gewerkschaften geforderten Abschlüsse den Beschäftigten wenig nützten. Stattdessen, so äußerte sie gegenüber dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND), heizten sie die Lohn-Preis-Spirale an. Am Ende stünden einem nominalen Lohnplus hohe Abzüge und Steuererhöhungen in den Kommunen gegenüber.

Viele Kommunen seien jetzt schon von Haushaltssperren betroffen. Die Bürger würden die Tarifabschlüsse selbst „bezahlen müssen“. Erste Bürgermeister hätten schon angekündigt, „die steigenden Kosten mit Steuererhöhungen abzufedern“. Neben kommunalen Abgaben könnten auch die Preise für Dienstleistungen oder Freizeitangebote steigen.

Auch die Beschäftigten selbst wären mit Steuerentlastungen besser bedient, so Connemann. Von höheren Tarifabschlüssen profitiere hingegen der Staat:

Wenn ein Müllwerker 4.000 Euro brutto im Monat verdient und eine Gehaltserhöhung von 500 Euro bekommt, würde er netto nur etwa 260 Euro mehr erhalten. Der Rest geht an den Staat. […] Diejenigen, die jetzt auf 500 Euro mehr hoffen, werden am Ende des Monats enttäuscht sein.“

Je höher das Gehalt, umso wertvoller sind Steuersenkungen

Inwieweit eine Steuerentlastung für den Einzelnen lukrativer wäre als eine Lohnerhöhung, ist pauschal nicht zu beantworten. Zu den Faktoren, die dies beeinflussen, gehört das jeweilige Ausmaß der Maßnahmen. Dazu kommen das individuelle Einkommen und der Steuersatz, der auf das Einkommen angewendet wird.

Im Allgemeinen gilt, dass bei niedrigeren Einkommen eine Lohnerhöhung in der Regel mehr finanzielle Vorteile bringt als eine Steuersenkung. Die Steuern auf das höhere Einkommen sind in diesem Bereich immer noch relativ niedrig. Bei höheren Einkommen kann es hingegen vorteilhafter sein, eine Steuersenkung zu erhalten, da der Steuersatz auf das zusätzliche Einkommen höher ist als auf das bereits bestehende Einkommen.



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