Neue Einlagensicherung: Mehr Schutz fürs Ersparte – aber die Branche hüllt sich dazu in Schweigen

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Im Fall einer Bankenpleite gilt ein gesetzlich garantierter Schutz von bis zu 100.000 Euro pro Kunde.Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Archiv/dpa
Epoch Times27. Juni 2015
Sparer sollen auch in turbulenten Zeiten keine Angst um ihr Geld haben. Der Notgroschen auf dem Konto ist ab Anfang Juli besser vor dem Verlust bei Bankenpleiten geschützt.

Dann tritt das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie in Kraft – eine Reaktion auf die weltweite Finanzkrise, die die Pleite der US-Bank Lehman Brothers 2008 ausgelöst hatte.

Was ändert sich für Sparer in Deutschland?

Wie bisher schon bleibt es im Fall einer Bankenpleite beim gesetzlich garantierten Schutz von bis zu 100 000 Euro pro Kunde und pro Bank. Dieses Mindestschutzniveau soll ab 3. Juli in allen 28 EU-Staaten gelten. Im kommenden Jahr sollen Sparer in Deutschland zudem schneller an ihr Geld kommen. Kontoinhaber sollen Einlagen innerhalb von sieben Arbeitstagen zurückerhalten – in Deutschland bereits ab dem 1. Juni 2016 und nicht wie EU-weit spätestens 2024. Derzeit gilt eine Frist von 20 Tagen.

Welche Verbesserungen gibt es noch?

Für besonders schutzbedürftige Einlagen – etwa solche aus dem Verkauf einer Privatimmobile – besteht ein Schutz von bis zu 500 000 Euro. Dieser gilt für bis zu sechs Monate nach Einzahlung. Die grenzüberschreitende Abwicklung wird vereinfacht. Bei einer Pleite eines Geldhauses in einem anderen EU-Land, das auf dem deutschen Markt mit einer Zweigstelle vertreten ist, arbeiten die jeweiligen Sicherungssysteme automatisch zusammen, wie die Finanzexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Dorothea Mohn, erläutert. Auch für Fremdwährungskonten gilt die gesetzliche Einlagensicherung. Bislang wurden nur Einlagen in Euro oder einer EU-Währung erfasst. Entschädigt wird in Euro.

Was bedeutet die Änderungen für die Finanzinstitute?

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der Verband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) können ihre eigenen Einrichtungen als gesetzliche Einlagensicherungssysteme anerkennen lassen. Sie garantieren, dass ein Geldhaus in Not von den anderen Mitgliedern gestützt wird und nicht pleite gehen kann. Kundengelder sind so mittelbar gesichert – quasi unbegrenzt. Allerdings ging die Umstellung nicht reibungslos über die Bühne. Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen einigten sich erst nach längerem Hickhack, wer wieviel in den gemeinsamen Haftungstopf nachschießt. Wegen der EU-Vorgaben sind bis 2024 noch etwa 2,7 Milliarden Euro fällig.

Was ist mit anderen privaten sowie öffentlichen Banken?

Es gibt gesetzliche Entschädigungs-Einrichtungen – jeweils für private Banken (EdB) sowie öffentliche Banken (EdÖ). Einlagen sind dort bis zu 100 000 Euro pro Kunde geschützt. Darüber hinaus sind viele Privatbanken freiwillig Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes, der höhere Summen schützt. Bei den öffentlichen Banken gibt es den freiwilligen VÖB-Einlagensicherungsfonds, der Beträge über die garantierten 100 000 Euro hinaus schützt. Aus Sicht von Finanzexpertin Mohn sind die Sicherungsgrenzen der zusätzlichen freiwilligen Systeme allerdings wenig realistisch.

Sind die deutschen Sicherungssysteme ausreichend gefüllt?

Das ist schwer zu sagen, die Branche hüllt sich dazu in Schweigen. „Der Ausfall von ein oder zwei Banken kann aufgefangen werden. Eine systemische Krise hingegen nicht. In diesem Fall wird kaum ein auf den Beiträgen der Banken basierendes System halten können“, sagt Verbraucherschützerin Mohn. In letzter Konsequenz hafte der Staat – also der Steuerzahler.

Wie geht es weiter?

Versuche, einen gemeinsamen europäischen Einlagensicherungsfonds zu schaffen, waren in der Vergangenheit vor allem am Widerstand Deutschlands gescheitert. Die Chefs der großen EU-Institutionen haben nun einen neuen Vorstoß unternommen. Die nationalen Systeme zur Absicherung von Kundengeldern sollen in einem europäischen System zusammengeführt werden. Die deutschen Genossenschaftsbanken fürchten, ihre über viele Jahre gefüllten Sicherungstöpfe könnten im Fall von Problemen in anderen EU-Ländern angezapft werden. „Stabile und leistungsfähige Bankensysteme und ihre Sicherungsfonds müssten für instabile Systeme haften, ohne einen Einfluss auf fremde Risiken zu haben“, argumentiert der BVR.

(dpa)

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