Neue EU-Verordnung drückt den Aus-Button für OLED und 8K-Fernseher

Wer scharfe Bilder möchte, womöglich noch im Großformat, der muss wohl zukünftig darauf verzichten, wenn es nach der Europäischen Union geht. Denn mit dem 1. März greift eine neue Ökodesign-Verordnung der EU, nach der deutlich strengere Regeln beim Stromverbrauch von Fernsehern gelten.
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Symbolbild.Foto: I Istock Hayatikayhan
Von 2. März 2023

Dass Fernsehgeräte nicht nur billiger und parallel dazu auch größer, schärfer, die Displays flacher und dabei mitunter kurviger werden, könnte bald zur Vergangenheit gehören. Wer sich alle Jahre wieder einmal auf ein neues moderneres Gerät freut, der muss in die alte Röhre schauen, aber auch das lieber nicht oder weniger.

Die EU schiebt jetzt dem Verkauf von solchen Geräten, die nach den neuen Richtlinien zu viel Strom verbrauchen, einen Riegel vor. Gerade größere Smart-TVs und solche mit einer hohen Auflösung könnten zukünftig aus den Regalen verschwinden, denn quasi alle Fernseher, die eine Bilddiagonale von 49 Zoll und mehr haben, bekommen jetzt die schlechteste Energieeffizienzklasse G zugeteilt.

Besagte Klassifizierung nach dem Energieverbrauch von Grün bis Rot (G) ist via weithin sichtbarem Aufkleber mit Balken in Regenbogenfarben an jedem technischen Neuerwerb zu finden. Diese Etikettierung ist in erster Linie dazu da, dem Endverbraucher einen schnellen Überblick über den Energieverbrauch des Geräts geben. Den Hersteller hingegen betrifft vor allem die Ökodesign-Verordnung, die unter anderem vorgibt, welche Energieverbrauchgrenzwerte eingehalten werden müssen, damit das Produkt überhaupt verkauft werden darf.

Denn auch das ist jetzt möglich: Trimmt der Hersteller nicht auf sparsam, bleibt er auf seiner Ware sitzen. Jedenfalls was die europäischen Lager angeht.

Fernsehverbot per Verordnung – EU will Stromfresser abschalten

Nach der Neuregelung zum 1. März dürfen Fernseher, die eine Obergrenze beim Stromverbrauch überschreiten, dann gar nicht mehr verkauft werden. War es bisher so, dass Full-HD-Fernseher einen Energieeffizienzindex (EEI) von höchstens 0,9 und 4K-fähige Modelle einen von 1,1 haben durften, ist es nach der Verschärfung der Verordnung jetzt so, dass Full-HD-Fernseher ab einem Stichtag nur noch einen Wert von 0,75 erreichen und alle Geräte mit höherer Auflösung die 0,9 nicht überschreiten dürfen.

Bislang wurde in diese Grenzwerte bei OLED-Fernseher ein Bonus eingerechnet, um den höheren Energieverbrauch zugunsten der technischen Innovation auszugleichen. Aber technische Innovation war gestern, der Bonus fällt jetzt weg.

8K-Fernseher und Geräte mit Micro-LED-Displays waren bis dato unterm Regelradar geflogen. Allesamt fallen ab sofort unter das neue Verordnungsupdate und den nun geltenden EEI von 0,9.

Betroffen von der neuen Regelung sind Fernseher mit besonders hoher Auflösung, die gemessen an ihrer Größe mehr Strom verbrauchen als Full-HD- oder HD-Fernseher. Da OLED-Fernseher in der Regel leistungsstärker sind, gerade auch durch ihre Millionen OLED-Pixel, fallen sie dann unter das Verkaufsverbot. Insbesondere diesen und 8K-Fernsehern droht das verordnete Aus, sobald ihr Strombedarf nach den Vorstellungen der EU zu hoch ausfällt.

Das Sehvergnügen ausgeschaltet? Schlupflöcher bereits vorhanden

Entwarnung für Technikfreaks und großformatige Fernsehfetischisten gibt es bereits. Wahrscheinlich werden sie doch nicht in die Röhre schauen, obwohl viele moderne Geräte schon aus rein technischen Gründen die neuen EU-Richtwerte nicht erreichen können – und theoretisch dadurch zukünftig nicht mehr verkauft werden dürfen.

Schritt zurück zu kleinen Fernsehern und pixeligem Bild? Wohl nicht, und ebenso wenig werden wir demnächst vor leeren MediaMarkt-Regalen stehen: Denn die neue Regelung besagt auch, dass bei Geräten, die vor dem 1. März bereits auf dem Markt waren, die neue EU-Regelung nicht greift. Geräte, die davon betroffen sind, werden weiterhin in den Regalen zu finden sein, da sie nicht aus dem Verkauf genommen werden müssen. Hier verhält es sich ähnlich wie mit den Plastiktüten bei Aldi und Co, eigentlich raus, aber die Restbestände gehen einfach nicht aus, wie der Brei in Grimms Märchen.

Aber auch für Fernseher, die neu auf den Markt kommen werden, gibt es bereits ein Schlupfloch. Wenn Hersteller die neuen Geräte von Anfang an mit anderen Grundeinstellungen im Verkauf anbieten, diese zum Beispiel grundsätzlich dunkler und somit gleichsam stromsparender eingestellt sind, können die neuen EU-Richtlinien eingehalten werden, während die Geräte auf dem neuesten technischen Stand sind. Die Verbraucher müssten nach Erwerb lediglich die Voreinstellungen zurücksetzen und die Bildeinstellungen ändern.

Das ist augenscheinlich eleganter, transparenter und schlauer als dieses milliardenschwere Desaster, welches Volkswagen produziert hat, als es mit einer Schummelsoftware strenge Abgaswerte umgehen wollte.

Für den Endverbraucher bedeutet diese neue EU-TV-Regelung jedenfalls bei Weitem nicht, dass er sich zukünftig mit vorsintflutlicher Technik und verpixelten Bildern auf kleinen Displays zufriedengeben muss. Wer sich nicht nur an Homeoffice, sondern auch an Homecinema gewöhnt hat, muss also mit nur ein paar „kleinen Tricks“ nicht auf seinen Sofa-Abend vor der „großen Glotze“ verzichten.



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