Präsident des ZIA: „Weltrekordlockdown“ muss endlich enden – die Reserven sind aufgebraucht
Obwohl die Außengastronomie zu Pfingsten an vielen Orten wieder öffnen konnte, ist der Neustart mühsam. Die Vorgabe, nur nach einem negativen Corona-Testergebnis in einem Restaurant oder einem Café sitzen zu können, sorgt für Verluste. Die negativen Tests scheinen „besonders viele Kunden abzuschrecken“, erklärt Stefan Genth vom Handelsverband Deutschland.
Der Handel braucht endlich eine vollständige Öffnungsperspektive, fordert Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) bei der Vorstellung des Frühjahrsgutachtens des Verbandes Anfang Mai. In keinem anderen Land waren Handel, Hotels und Gastronomie so großen Einschränkungen unterworfen wie in Deutschland – mit klaren Gewinnern und Verlierern.
Seit siebeneinhalb Monaten sind in Deutschland zwangsweise die Gastronomie und die Hotellerie geschlossen, seit sechs Monaten der stationäre Non Food-Handel. Der „Weltrekordlockdown“ muss endlich enden, sagt Mattner.
Das Frühjahrsgutachten des Rates der Immobilienweisen des Zentralen Immobilien Ausschusses ist die wichtigste und umfassendste Analyse des deutschen Immobilienmarktes. Der Spitzenverband ZIA vertritt rund 37.000 Unternehmen und 28 Fachverbände.
Gewinner: Online-Handel legte um ein Viertel zu
„Wir haben klare Verlierer und Verluste durch die Pandemie und wir haben Krisengewinner“, bilanziert Mattner. „Es muss daher endlich eine vollständige Öffnungsperspektive aufgezeigt werden, nur sie kann Insolvenzen noch verhindern!“
Seit März und April 2020 wuchs der gesamte Einzelhandel im Jahr 2020 um 5,7 Prozent (31,2 Mrd. Euro) auf 577,4 Mrd. Euro – was vor allem am Lebensmittelhandel und Drogerien lag. Teilweise auch an Baumärkten, die in einigen Bundesländern zeitweise offen blieben.
Zudem nahmen die Einkäufe im Internet stark zu, der Online-Handel legte um 24,1 Prozent zu. In den vorherigen zehn Jahren lag die durchschnittliche Wachstumsrate bei 13,5 Prozent.
Diese Daten nannte der Immobilienweise Michael Gerling, Geschäftsführer des EHI Retail Institutes. Es war im Frühjahrsgutachten mit seinen Kollegen für das Kapitel zu Einzelhandelsimmobilien zuständig.
Shoppen mit Termin ist nicht wirtschaftlich
Die deutlichsten Krisenverlierer sind das Beherbergungsgewerbe und der stationäre Non Food-Handel. Gut die Hälfte der Bekleidungshändler und knapp 60 Prozent der Einzelhändler im Schuh- und Lederwarenhandel sieht sich ohne weitere staatliche Hilfen in seiner Existenz gefährdet. Dies ergab eine aktuelle Umfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE) unter etwas mehr als 1.000 Einzelhändlern.
„So wertvoll Signale wie eine Öffnung der Geschäfte mit Testpflicht oder Terminvereinbarung für die Stimmung sind, wirtschaftlich ist das für viele Geschäfte nicht“, bestätigt der Verband.
„So sprechen die Händler, die mit Testpflicht geöffnet sind, in der HDE-Umfrage im Durchschnitt von Umsatzverlusten von beinahe 60 Prozent, beim Shoppen mit Terminvereinbarung liegen die Verluste bei knapp 50 Prozent. Und auch das Einkaufen mit Begrenzung der Kundenzahl beschert den befragten Händlern mehr als ein Drittel weniger Umsatz als vor der Krise.“
Im Beherbergungsgewerbe sanken die Übernachtungszahlen während der Lockdown-Monate oftmals um über 90 Prozent. Viele Hotelbetriebe liegen wirtschaftlich am Boden, erste Betreiber geben auf. Wo es möglich war, wurden Projekte gestoppt.
Sven Carstensen weist darauf hin, dass die geschäftliche Nachfrage nach Übernachtungen noch mindestens zwei, drei Jahre niedrig bleiben wird – wegen der guten Erfahrungen mit Videokonferenzen. Die Ferienhotellerie werde sich schneller erholen. Carstensen, Vorstand Analyse/Bewertung der bulwiengesa AG, war zuständig für die Analyse der Büro-, Unternehmens-, Logistik- und Hotelimmobilien im Frühjahrsgutachten.
Hier kann das vollständige Gutachten gelesen werden: Frühjahrsgutachten 2021.
Das Jahr 2021 wird schwieriger als 2020 – die Reserven sind aufgebraucht
Der stationäre Modehandel mit Boutiquen, Filialen und Bekleidungshäusern erlebte in den ersten vier Monaten 2021 einen historischen Umsatzeinbruch, erklärt der Handelsverband Textil (BTE). Gegenüber 2020 verlor die Branche 40 bis 50 Prozent an Umsatz, verglichen mit 2019 sind es 60 Prozent.
Vergleiche man den Monat April allerdings mit dem April 2019, dann gebe es Umsatzverluste von 70 bis 80 Prozent, so Axel Augustin, Sprecher des BTE. Einkaufen mit Termin oder Click & Collect könnten die Einbußen „nicht mal annähernd ausgleichen“.
Ein anderes großes Problem für den Modehandel sind die wachsenden Warenmengen. Neben der unverkauften Frühjahrsmode warte auch immer mehr Sommermode auf den Verkauf. Wenn nicht zehntausende Arbeitsplätze verloren gehen sollen, dann müssten schnellstens Öffnungsschritte für den stationären Modehandel erfolgen.
Das Jahr 2021 wird schwieriger werden als das Jahr 2020, erwartet Michael Gerling. Denn „die vom Lockdown betroffenen Bereiche der Branche haben ihre Reserven aufgebraucht und werden ohne staatliche Unterstützung nicht überleben.“
2020 hätten trotz ausgesetzter Insolvenzanmeldepflicht und staatlicher Corona-Hilfen etwa 3.300 Unternehmen Insolvenz angemeldet, erklärt Gerling. Im Vorjahr waren es 3.900 gewesen. Namhafte Anbieter wie Galeria Karstadt Kaufhof, Esprit, Sinn, Bonita und Hallhuber schlossen in großem Umfang Läden und Filialen. Auch Kauf- und Warenhäuser büßten im Jahr 2020 12,8 Prozent Umsatz ein.
Im Dezember 2020 sprach der Handelsverband Deutschland (HDE) von 50.000 gefährdeten Geschäften – insbesondere im innerstädtischen Einzelhandel und bei den Bekleidungshändlern. Andere Volkswirtschaftler rechnen mit erheblich höheren Insolvenzzahlen.
Einkaufszentren und Shoppingmalls
Die Lage der Mieter in Shoppingcentern und Märkten ist ebenfalls schwierig. Um diese abzumildern hatte der Zentrale Immobilien Ausschuss gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland einen Code of Conduct entwickelt. Dieser Verhaltens-Kodex sah eine Art Regeln für den Umgang mit Mietstundungen oder Mietnachlässen während des Shutdowns vor.
Auf dieser Basis konnte zwischen Vermietern und Mietern „eine sehr hohe Einigungsquote von 80 Prozent erzielt werden“. In den Centern und Malls sei viel in Bewegung, so Gerling. Der Immobilienweise erwartet, dass die Mieten in den Centern nachgeben werden – was möglicherweise neuen Konzepten Chancen eröffnet.
Klarer Krisengewinner: Logistikimmobilien
Am Immobilienmarkt wird zwischen Immobilien für Wohnungen und für die Wirtschaft unterschieden.
Der Wohnimmobilienmarkt zeige sich bislang unbeeindruckt von den Verwerfungen durch die Corona-Maßnahmen. Jüngere Menschen (bis etwa 30 Jahre) zieht es weiterhin in die Städte, andererseits kehren vor allem die über 30-Jährigen und junge Familien den Großstädten den Rücken und suchen Immobilien im ländlichen Raum.
Andreas Mattner vom Zentralen Immobilien Ausschuss plädiert in diesem Zusammenhang für den Bau neuer Wohnungen. Neue Regulierungen würde die Anzahl der Wohnungen in den Städten nicht ansteigen lassen.
Mattner weist darauf hin, dass viele Beschäftigte im Homeoffice nicht wirklich glücklich seien. Das seien nur diejenigen, die genug Platz für einen separaten Arbeitsplatz oder gar ein Arbeitszimmer haben. Büroimmobilien würden sich daher verändern, jedoch nicht überflüssig werden.
Wirtschaftsimmobilien sind bis auf eine Ausnahmebranche stark von der Corona-Krise betroffen. Noch könnten die staatlichen Hilfen die kurzfristigen Auswirkungen der Pandemie abfedern, doch die kommenden Firmen-Insolvenzen werden auf die Branche durchschlagen.
Die Ausnahme bilden Logistikimmobilien, die vom Online-Handel profitieren, sie seien ein klarer Krisengewinner. Das Transaktionsvolumen der Logistiker erreichte den neuen Rekordwert von 7,1 Mrd. Euro (2019: 5,1 Mrd. Euro). Die Mieten für Logistikunternehmen steigen daher in allen Standortkategorien.
Unabhängig vom Frühjahrsgutachten: Tausende Einzelhändler wollen klagen
Der Handelsverband Deutschland erwartet in naher Zukunft eine Klagewelle der Einzelhändler. Tausende Händler fühlen sich ungerecht behandelt und wollen Corona-Hilfen vom Bund erstreiten.
Viele waren seit dem 16. Dezember 2020 wegen der Corona-Maßnahmen geschlossen. Trotzdem hätten sie verglichen mit der Gastronomie keinen Anspruch auf die großzügigere November- und Dezemberhilfe.
„Das ist eine klare Ungleichbehandlung im Vergleich zur Gastronomie“, sagte Hauptgeschäftsführer Stefan Genth am 17. Mai 2021. Eine Muster-Klageschrift sei bereits vorbereitet.
Der Verband fordert die zügige Anpassung und Aufstockung der Überbrückungshilfen, auch eine entsprechende Schadensregulierung nach EU-Recht für den Einzelhandel sei möglich. Bei „gerechteren Entschädigungen“ lasse sich die Klagewelle möglicherweise noch abwenden.
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