Staat erhält 6,7 Milliarden Euro aus Erbschaft- und Schenkungsteuer 2018

84,7 Milliarden Euro Vermögensübertragungen durch Erbschaft und Schenkung hatten die Finanzverwaltungen in Deutschland für 2018 veranlagt.
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5,7 Milliarden Euro Erbschaftssteuer und eine Milliarde Euro Schenkungssteuer, so die Bilanz des Statistischen Bundesamt für 2018.Foto: iStock.
Epoch Times16. August 2019

Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer ist im Jahr 2018 um 6,2 Prozent auf 6,7 Milliarden Euro gestiegen und hat fast wieder den Höchststand des Jahres 2016 (6,8 Milliarden Euro) erreicht. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 5,7 Milliarden Euro (+13 Prozent) und auf die Schenkungsteuer eine Milliarde Euro (-20,8 Prozent), teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mit.

Im Jahr 2018 hatten die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 84,7 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen fiel damit um 12,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die insgesamt höheren Erbschaft- und Schenkungsteuerfestsetzungen beruhen zum einen auf einem Anstieg des veranlagten Grundvermögens (unbebaute und bebaute Grundstücke) um 23,1 Prozent auf 23,7 Milliarden Euro. Zum anderen fielen die Steuerbegünstigungen aufgrund der geringeren Veranlagung der begünstigten Vermögensarten.

Die Steuerbegünstigungen gingen um 35,6 Prozent auf 31,5 Milliarden Euro zurück, so das Statistikamt.

Betriebsvermögen

Das übertragene Betriebsvermögen wurde im Jahr 2018 auf 22,7 Milliarden Euro (-31,8 Prozent), die Anteile an Kapitalgesellschaften auf 10,9 Milliarden Euro (-32 Prozent) und das land- und forstwirtschaftliche Vermögen auf 0,9 Milliarden Euro (-3,7 Prozent) festgesetzt.

Der Rückgang des restlichen übrigen Vermögens um 2,4 Prozent auf 28,2 Milliarden Euro führte dazu, dass die festgesetzte Steuer nicht noch höher ausfiel.

Spitzenwert nicht erreicht

Das von den Finanzverwaltungen 2018 insgesamt berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen fiel nach Abzug von Verbindlichkeiten mit 84,7 Milliarden Euro zum zweiten Mal in Folge niedriger aus als im jeweiligen Vorjahr, nachdem in den Jahren 2014 bis 2016 Ergebnisse jeweils über 100 Milliarden Euro erreicht worden waren, so die Statistiker weiter.

Die Spitzenwerte dieser Jahre resultierten aus der günstigen Rechtslage, die mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz im Jahr 2009 für die Übertragung von Betriebsvermögen geschaffen worden war.

Nach der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch den Bundesfinanzhof im Jahr 2012 und bis zur Gerichtsentscheidung im Jahr 2014 wurde Betriebsvermögen von 11,9 Milliarden Euro geerbt und 132,1 Milliarden Euro geschenkt. Dieses wurde in den Folgejahren von den Finanzverwaltungen nach den noch günstigen Verschonungsregelungen besteuert.

Mit Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform im Juli 2016 waren die Verschonungsregelungen für die Übertragung von Betriebsvermögen beschränkt worden. Erbschaften und Schenkungen von Betriebsvermögen sind seitdem rückläufig, so das Bundesamt. (dts/sua)



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