Tönnies weist Vorwürfe zur mutmaßlichen Umgehung des Werkvertragsverbot zurück
„Wir haben angekündigt, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kernbereichen der Produktion direkt anzustellen. Dabei bleibt es uneingeschränkt. Wir sind bereits mitten in diesem Prozess, da wir Mitte September die ersten 1.000 ehemals Werkvertragsarbeiter fest eingestellt haben wollen“, sagte ein Konzernsprecher am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
Die Gründung dieser Vorratsgesellschaften sei ein völlig normaler Vorgang in einem internationalen Konzern. „Für die Festanstellungen braucht es rechtliche Grundlagen. Es ist momentan noch völlig unklar, welche Organisationsformen das geplante Gesetz vorsieht. Vorsorglich haben wir deshalb diese Gesellschaften gegründet“, sagte der Sprecher. Mit diesen Gesellschaften könne Tönnies Direkteinstellungen an verschiedenen Standorten und für die verschiedenen Gesellschaften im Konzern schnell umsetzen.
DGB weist auf Rechtssituation hin
Dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zufolge kann der Schlachtbetrieb Tönnies durch die Gründung von Tochterfirmen das geplante Werkvertrag-Verbot in der Branche nicht umgehen.
„Mit dem neuen Gesetz wird eindeutig klargestellt, dass Beschäftigte nur beim Inhaber direkt arbeiten dürfen“, teilte der DGB dem Nachrichtenportal Watson mit.
„Die Subunternehmen wurden von Tönnies bereits vor Veröffentlichung des neuen Gesetzesentwurfs zum Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie gegründet. Nach derzeitigem Stand des Gesetzes darf aber nur mit eigenem Personal unter Verantwortung des Inhabers gearbeitet werden. Deswegen ist eine Auslagerung nicht möglich“, so der DGB zu Watson.
Bundeskabinett verschärft Regeln für Fleischindustrie
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch die geplanten schärferen Regeln für die Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass in größeren Betrieben der Branche ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertragsarbeiter und ab 1. April 2021 auch keine Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern.
Heil schrieb bei Twitter zum Vorwurf, Tönnies würde damit die Hürde von 50 Mitarbeitern beim Werkvertragsverbot umgehen: „Nein (…) Die 50er Regelung gilt nur für HANDWERKSUNTERNEHMEN.“ (dpa/dts/sua)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion