Alibaba-Gründer Jack Ma soll in Indien vor Gericht: Zensur und Fake-News im Auftrag des KP-Regimes

Alibaba-Gründer Jack Ma soll am Mittwoch (29.7.) in Indien vor Gericht erscheinen. Die Alibaba-Tochter UC Web soll einem Ex-Mitarbeiter zufolge im Interesse von Chinas KP-Regime Fake-News verbreitet und Zensur geübt haben. Der entlassene Whistleblower will Schadensersatz.
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Jack Ma und weitere Führungspersönlichkeiten der Alibaba-Group vor dem Börsengang in New York.Foto: JEWEL SAMAD / AFP / Getty Images
Von 27. Juli 2020

Ein indisches Gericht hat die Verantwortlichen des chinesischen Suchdienstes Alibaba und dessen Gründer Jack Ma vorgeladen. Dies berichtet Reuters unter Bezug auf Dokumente, die der Nachrichtenagentur zugänglich gemacht wurden.

Anlass ist die Klage eines früheren indischen Mitarbeiters, der sich zu Unrecht entlassen sieht, nachdem er Vorgehensweisen beanstandet hatte, die er als Zensur und Fake-News auf Apps des Unternehmens wahrnahm.

UC Web soll Unruhen in Indien angestachelt haben

Erst vor wenigen Wochen hatte Indien Apps von Alibaba wie UC News oder den UC Browser sowie weitere 57 chinesische Features aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Entscheidung kam wenige Tage nach einem militärischen Zwischenfall an der Grenze zwischen beiden Ländern. Das Regime in Peking kritisierte den Schritt.

Indien hat von allen Unternehmen, die die Apps produzieren, schriftlich Auskunft gefordert, ob diese Inhalte zensieren oder im Dienste einer fremden Regierung agierten.

Vor einer Woche (20.7.) hat der frühere Mitarbeiter von Alibaba-Tochter UC Web, Pushpandra Singh Parmar, in der Klage gegen seine Entlassung erklärt, das Unternehmen habe Zensur gegenüber Inhalten geübt, die als unvorteilhaft für das KP-Regime in Peking erscheinen mussten. Außerdem habe man Falschnachrichten über UC-Apps verbreitet, um „soziale und politische Unruhen“ anzustacheln.

Richterin Sonia Sheokand vom Bezirksgericht Gurugram hat nun Alibaba-Chef Jack Ma sowie die Verantwortlichen für mehrere Abteilungen bei UC Web für den 29. Juli als Zeugen vorgeladen. Zudem wurde dem Unternehmen eine Klagebeantwortung binnen 30 Tagen aufgetragen.

Parmar will 268.000 US-Dollar von Alibaba

UC Indien, das als lokale Niederlassung die Interessen des Konzerns wahrnimmt, will sich zum laufenden Verfahren nicht äußern. Allerdings betont man sein „Bekenntnis zum indischen Markt und zum Wohlergehen der örtlichen Mitarbeiter“ sowie „das Handeln im Einklang mit örtlichen Gesetzen“.

Parmar, der bis Oktober 2017 Vizedirektor des UC-Web-Büros in Gurugram war, fordert umgerechnet 268.000 US-Dollar Schadensersatz. Das chinesische Außenministerium erklärte, man habe chinesische Unternehmen stets zum „Handeln im Einklang mit internationalen Regeln und örtlichen Gesetzen“ angehalten und erwarte sich nun, dass Indien „faire, gerechte und nichtdiskriminierende Verhältnisse“ für chinesische Unternehmen im Land gewährleiste.

Fake-News über „Verbot von 2.000-Rupien-Scheinen“ und Krieg mit Pakistan

Indien hatte 59 chinesische Apps verboten, nachdem die Regierung „glaubwürdige Hinweise“ erhalten habe, wonach diese eine Bedrohung der indischen Souveränität darstellten. In der Begründung zu seiner Klage bestätigt Parmar einige der in diesem Zusammenhang vorgebrachten Anschuldigungen gegen Alibaba.

Er fügte Screenshots bei – unter anderem von einem Beitrag aus dem Jahr 2017 unter der Schlagzeile: „2.000-Rupien-Scheine werden heute ab 24 Uhr für ungültig erklärt“ oder einer Schlagzeile aus dem Jahr 2018, wo es hieß: „Gerade eben: Krieg ausgebrochen zwischen Indien und Pakistan“.

Es wurde über einen angeblichen Schusswechsel an der Grenze berichtet. Tatsächlich wurden keine 2.000-Rupien-Scheine für ungültig erklärt und es brach auch kein indisch-pakistanischer Krieg aus.

„Sensible Begriffe“ für China lösten Zensurmechanismus aus

Auch spricht Parmar von einer Liste „sensibler Begriffe“ aus dem Hindi und dem Englischen wie „Grenze zwischen Indien und China“ oder „Sino-Indischer Krieg“, die UC Web angewiesen war, auf seinen Plattformen zu zensieren.

„Um Kontrolle zu bewahren, wurde jeder nachrichtenartige Inhalt, der mit Bezug zu China gepostet werden sollte, automatisch oder manuell durch ein eigens für diesen Zweck programmiertes Audit-System zurückgewiesen“, hieß es in der Klageschrift weiter.

Vor dem indischen Verbot hatten mindestens 689 Millionen Downloads des UC Browsers stattgefunden, während die App von UC News 79,8 Millionen mal heruntergeladen wurde – die meisten davon 2017 und 2018, wie der Datenanalysedienst Sensor Tower angibt.

(Mit Material von Reuters)



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