Amazon haftet nicht für Markenverstöße von Drittanbietern

Der EuGH entschied, dass Amazon nicht für Markenrechtsverstöße von Drittanbietern haftet, die Amazons Serviceleistungen wie Lagerung und Versand in Anspruch nehmen. Der Markeninhaber kann aber die Unterlassung der Serviceleistungen erzwingen.
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Amazon haftet nicht für Verstöße Dritter im Bereich Marketplace, kann aber zur Unterlassung von Lagerung und Versand beanstandeter Waren verurteilt werden.Foto: Ina Fassbender/dpa/dpa
Epoch Times2. April 2020

Der Internet-Handelsriese Amazon haftet nicht für Markenverstöße von Drittanbietern auf der Plattform Amazon-Marketplace. Das gilt selbst dann, wenn Amazon die Ware lagert und verschickt, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Danach können die Markeninhaber aber verlangen, dass Amazon solche Ware nicht mehr lagert und verschickt. (Az: C-567/18)

Im konkreten Fall geht es um das Coty-Parfum „Davidoff Hot Water“. Ein eigenständiger Händler hatte dies auf der Internetplattform Amazon-Marketplace zum Verkauf angeboten, obwohl für die betreffenden Flakons kein Recht zum Verkauf in der EU bestand. Dabei nutzte der Händler einen Service von Amazon, die Ware zu lagern und zu verschicken.

Coty Germany verlangt von Amazon Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof (BGH) fragte beim EuGH an, ob Amazon haften muss, weil das Unternehmen die Handelsplattform betreibt und hier die Ware auch gelagert und verschickt hat.

Kein Schadensersatz aber Verpflichtung zur Unterlassung

Dies hat der EuGH nun verneint. Amazon habe „die Marke Davidoff nicht selbst benutzt“. Besitz und Lagerung seien noch kein Verstoß gegen EU-Markenrecht, solange Amazon die Ware nicht selbst zum Verkauf anbietet.

Eine Haftung durch Amazon aufgrund einer Markenrechtsverletzung scheidet danach aus. Allerdings wiesen die Luxemburger Richter darauf hin, dass Coty Germany nach weiteren EU-Vorschriften gegebenenfalls verlangen kann, dass Amazon diese Ware nicht mehr lagert und verschickt. Abschließend muss nun wieder der BGH über den Streit entscheiden. (afp)

 

 



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