Arbeitgeber: Beschäftigungsverbot für Asylsuchende muss entfallen
Die Beschlüsse des Flüchtlingsgipfels bleiben nach den Worten von Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hinter den Erwartungen der Arbeitgeber in Deutschland zurück. „Bund und Länder haben wichtige und richtige Schritte vereinbart, insbesondere zur Rückführung von abgelehnten Flüchtlingen und zu sicheren Herkunftsstaaten“, sagte Kramer der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). „Die Beschlüsse bleiben aber weit hinter dem zurück, was im Koalitionsausschuss am 6. September vereinbart wurde“, sagte Kramer.
Nach dem Koalitionsbeschluss sollte das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit für Asylsuchende und Geduldete nach drei Monaten entfallen, so Kramer. „Vorgesehen ist jetzt jedoch nur eine Lockerung dieses Verbots“, so Kramer. Der Bundestag müsse beschließen, „dass das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit für Asylsuchende mit Bleibeperspektive und Geduldete vollständig entfällt“. Zugleich forderte er die Bundesregierung auf, die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit für Asylsuchende mit hoher Bleibeperspektive sowie Geduldete vollständig abzuschaffen. „Nur so können alle Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive nach drei Monaten arbeiten, ohne dass 15 Monate lang die bisher bestehende bürokratische Vorrangprüfung viele der Betroffenen daran hindert“, sagte Kramer. „Für Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive, die einen Ausbildungsplatz finden, müssen wir den rechtssicheren Aufenthalt während der gesamten Ausbildung und für zwei weitere Jahre zur Beschäftigung gewährleisten, wenn sie nach der Ausbildung übernommen werden“, fügte er hinzu. „Die Altersgrenze von 21 Jahren für den Ausbildungsbeginn von Asylsuchenden verbaut wertvolle Chancen und muss fallen“, so Kramer.
(dts Nachrichtenagentur)
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