Bauernverband: Pauschales Verbot verbessert Corona-Situation in Schlachthöfen nicht

Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante Verbot von Werkverträgen in Schlachthöfen ab. Es sei zu befürchten, "dass ein pauschales Verbot von Werksvertragskonstruktionen die Corona-Situation in den Betrieben und Unterkünften nicht verbessert", sagte der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (Samstagsausgaben).
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Schweinestall.Foto: iStock
Epoch Times16. Mai 2020

„Keine Diskussion – Arbeits- und Infektionsschutzregeln müssen konsequent eingehalten werden und auch die Frage der Unterbringung muss hier einbezogen werden“, betonte der DBV-Generalsekretär weiter. Dies liege auch im Interesse der Landwirte, sei aber „keine Frage von Werkvertrags- oder Anstellungsverhältnis“.

Nach Corona-Ausbrüchen in mehreren Schlachtbetrieben will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für die Fleischindustrie verschärfen. Ein Beschlussvorschlag des Arbeitsministeriums für das sogenannte „Corona-Kabinett“ am kommenden Montag sieht ein weitgehendes Verbot von Werkverträgen in Schlachthöfen vor.

Künftig solle das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft „nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein“, heißt es in der Beschlussvorlage, über welche die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. Damit seien Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich.

Außerdem will Heil den Kontrollbehörden der Länder verbindliche Überwachungsquoten vorschreiben, Mindeststandards bei der Unterbringung ausländischer Beschäftigter sicherstellen sowie eine verpflichtende digitale Arbeitszeiterfassung einführen. Heils Pläne seien innerhalb der Bundesregierung umstritten, berichten die Zeitungen unter Berufung auf eigene Informationen. In einigen Unions-geführten Ministerien sollen erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit bestehen. Eine so weitgehende Einschränkung der Wirtschaft beim Einsatz von Werksverträgen sei womöglich rechtlich unzulässig, berichten die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ unter Berufung auf Regierungskreise.

Anstieg der Infektionen in Schlachthöfen

In mehreren Schlachtbetrieben – etwa im westfälischen Coesfeld und im schleswig-holsteinischen Bad Bramstedt – waren Corona-Infektionen bei einer Vielzahl von Beschäftigten festgestellt worden. Dort stieg die Zahl der positiv auf das Virus getesteten Arbeiter am Mittwoch auf 264, wie der Kreis mitteilte. Die Arbeitsbedingungen in der Branche sind dadurch ebenso in den Blickpunkt gerückt wie die oft überfüllten Sammelunterkünfte der zahlreichen osteuropäischen Leiharbeiter.

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann kündigte eine Politik der „Null-Toleranz“ an. „Egal, wer Schlachthofbetreiber ist. Wir müssen jetzt diesen Sumpf austrocknen. Die Pandemie gibt uns die Möglichkeit, das zu tun“, sagte der CDU-Politiker dem Radio-Sender WDR 2.

Bei Deutschlands größtem Fleischverarbeiter Tönnies in Rheda-Wiedenbrück (Nordrhein-Westfalen) wurden bislang allerdings keine Corona-Fälle entdeckt. Bis Mittwochmittag hätten 784 Laborbefunde vorgelegen. „Diese Befunde waren alle negativ“, teilte der Landkreis Gütersloh mit. Nordrhein-Westfalen hatte zuvor angeordnet, alle Beschäftigten der Schlachthöfe auf eine mögliche Covid-19-Erkrankung zu testen. (dts/dpa/sua)



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