Baufinanzierung: Bundeskabinett beschließt Mindeststandards zur Kreditvergabe

Die Bundesregierung bringt das umstrittene Gesetz zur Bekämpfung einer möglichen Immobilienblase nun doch noch in diesem Jahr auf den Weg. Darin werden Mindeststandards für die Kreditvergabe formuliert.
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Im neuen Gesetz zur Finanzierung von Immobilien gibt es voraussichtlich eine Kredit-Obergrenze für Hausfinanzierungen.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times20. Dezember 2016

Das Bundeskabinett wird am Mittwoch einen umstrittenen Gesetzesentwurf für Mindeststandards bei der Kreditvergabe beschließen, schreibt das „Handelsblatt“.

Dem Gesetzesentwurf zufolge soll die Bankenaufsicht Bafin künftig „Kreditgebern bestimmte Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten vorgeben, wenn dies zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die Finanzstabilität erforderlich ist“.

Konkret angedacht ist eine Kredit-Obergrenze für Hausfinanzierungen.

Auch eine Schuldentragfähigkeits-Grenze, ermittelt anhand des Einkommens, könnte zum Einsatz kommen. Auch könnte die Bafin Häuslebauer dazu verpflichten, innerhalb einer bestimmten Zeit einen Teil ihres Kredits zurückzuzahlen.

Widerstand von CSU, CDU und SPD

Im Bundestag hatte sich in den drei Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD breiter Widerstand gegen das Gesetz gebildet. Die Abgeordneten fürchten, der Bankenaufsicht einen Freibrief für eine strengere Kreditvergabe auszustellen und so die Kreditvergabe abzuwürgen.

Die Bundesregierung ist in ihrem Gesetzesentwurf zum Teil auf die Kritik eingegangen. So soll der Bundestag vom Bundesfinanzministerium vor Inkrafttreten der Werkzeuge informiert werden, Anschlussfinanzierungen von Immobilien sind noch klarer von den neuen Regeln ausgenommen.

Zudem würden die Instrumente „rein vorsorglich geschaffen“, heißt es im Gesetz. „Die Kritik der Finanzexperten der CDU/CSU ist auch nach einigen Korrekturen weiter sehr groß“, sagte CSU-Politiker Hans Michelbach.

Auch in der SPD-Fraktion kursieren Überlegungen, ob neben der Bafin nicht auch das Finanzministerium eine Blase feststellen muss, bevor eine schärfere Regulierung in Kraft tritt. (dts)



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