Bundeskartellamt ermittelt gegen Coca-Cola
Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola in Deutschland eingeleitet. Es gebe einen Verdacht auf Wettbewerbsbehinderungen durch das Unternehmen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland (CCEP), teilte die Bundesbehörde am Dienstag mit. CCEP ist für Abfüllung und Vertrieb aller Getränkemarken von Coca-Cola in Deutschland zuständig. Das Unternehmen erklärte, rechtskonform zu handeln und mit den Wettbewerbshütern zusammenzuarbeiten.
„Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Unternehmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindern könnte“, erklärte der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt. Dem gehe seine Behörde nun näher nach.
Zunächst werde geprüft, ob der Getränkeriese über eine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Softdrinks verfüge, erklärte das Kartellamt. In diesem Fall würde Coca-Cola „besonderen kartellrechtlichen Vorgaben für marktmächtige Unternehmen“ unterliegen, gegen die es verstoßen haben könnte.
Im Detail prüft das Kartellamt demnach, ob Rabatte des Konzerns Lebensmitteleinzelhändler dazu brachten, die gesamte Produktpalette des Konzerns, also neben Coca-Cola auch die Marken Fanta, Sprite, Mezzo Mix, Vio, Fuzetea, Powerade und andere zu kaufen, im Regal zu platzieren und zu bewerben. Dadurch könnten andere Hersteller benachteiligt worden sein.
CCEP Deutschland zeigte sich überzeugt, „mit einem ausgewogenen Preis- und Konditionskonzept rechtskonform“ zu handeln. Das Unternehmen werde die Untersuchung der Wettbewerbshüter unterstützen, erklärte es auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP. (afp/dl)
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