EuGH-Urteil: Facebook muss „Hasspostings“ weltweit löschen
Online-Dienste wie Facebook können dazu gezwungen werden, „Hasspostings und für rechtswidrig erklärte“ wort- und sinngleiche und Kommentare zu entfernen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.
Das EU-Recht verwehre es nicht, dass eine solche Verfügung im Rahmen des einschlägigen internationalen Rechts weltweit zur Wirkung gelange, dessen Berücksichtigung Sache der Mitgliedstaaten sei, hieß es zur Begründung.
Die ehemalige österreichische Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek hatte gegen Facebook vor den österreichischen Gerichten geklagt. Sie hatte beantragt, dass dem sozialen Netzwerk aufgetragen werde, einen von einem Facebook-Nutzer veröffentlichten Kommentar, der sie in ihrer „Ehre“ beleidigt habe, sowie wort- und sinngleiche Behauptungen zu löschen.
Der Nutzer hatte auf seiner Profilseite einen Artikel eines österreichischen Online-Nachrichtenmagazins geteilt, was auf dieser Seite eine sogenannte „Thumbnail-Vorschau“ von der ursprünglichen Webseite generierte, die den Titel dieses Artikels, eine kurze Zusammenfassung davon sowie ein Foto von Glawischnig-Piesczek enthielt.
Der Facebook-Nutzer postete zudem einen Kommentar zu diesem Artikel, der nach den Feststellungen des Obersten Gerichtshofs in Österreich geeignet sei, Glawischnig-Piesczek in ihrer Ehre zu beleidigen, sie zu beschimpfen und zu diffamieren. Dieser Beitrag konnte von jedem Nutzer von Facebook abgerufen werden. Der Oberste Gerichtshof in Österreich hatte sich daraufhin an den Europäischen Gerichtshof gewandt, um die Auslegung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr zu klären. (dts)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion