Finanzministerium gegen Plan der EU zur Unternehmensdaten-Veröffentlichung
Zwar sei es "im Sinne einer geordneten Steuererhebung und der Steuerfairness sinnvoll", diese Informationen den Steuerbehörden zur Verfügung zu stellen, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Meister (CDU), im Finanzausschuss des Bundestags. Dies solle aus Sicht der Bundesregierung allerdings "ausschließlich für Zwecke der Steuererhebung" gelten.
Die EU-Kommission schlägt dagegen vor, dass Konzerne mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro künftig Daten wie den Gewinn, Steuern und den Gesamtumsatz öffentlich machen und zwar auch die in Steuerparadiesen erzielten Summen.
Dieses sogenannte Country-by-Country-Reporting soll international tätigen Konzernen die Möglichkeit nehmen, die unterschiedlichen Steuersysteme einzelner Staaten zu nutzen, um ihre Steuerlast zu senken.
Im Zuge der Berichterstattung über die Panama Papers hatte die Kommission ihren Vorschlag weiter verschärft. Der Bundesregierung geht der Vorstoß zu weit, wie sich aus dem Protokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 16. März ergibt.
Die Daten, die für die Steuerbehörden gewonnen würden, unterlägen dem Steuergeheimnis, sagte Meister und sprach sich dagegen aus, sie breiter zu streuen. (dts)
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