Geld zurück für Telekom-Kunden nach überhöhten Rechnungen

Ein Festnetz-Telefonat für über 30 Euro pro Minute? Solche Rechnungen konnten manche Telekom-Kunden an öffentlichen Geräten bis vor kurzem bekommen – wobei die Kreditkarten-Tarife teils nicht klar erkennbar waren. Inzwischen sollen die "Fehlfunktionen" aufgearbeitet sein.
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Ein magentafarbener Telefonhörer an einer Telefonsäule der Deutschen Telekom.Foto:  Oliver Berg/dpa
Epoch Times13. November 2017

Kunden der Telekom haben nach teils drastisch überhöhten Abrechnungen bei der Nutzung von Kreditkarten-Telefonen jetzt ihr Geld zurück bekommen. Dies gab die Bundesnetzagentur in Bonn bekannt.

Sie hatte Fälle geprüft, in denen bei der Vermittlung von Gesprächen über die Schweizer Firma BBG an Telefonsäulen der Deutschen Telekom ein Vielfaches der Gebühren angefallen war, die sonst bei Bezahlung per Kreditkarte üblicherweise entstehen.

„Die Kunden, die im Zeitraum der Fehlfunktionen falsch tarifiert wurden, haben nach Aussage des Unternehmens die vollständige Belastung vergütet bekommen“, sagte ein Sprecher der Netzagentur mit Blick auf die Deutsche Telekom. Von BBG hatten die Regulierer eine Stellungnahme angefordert – nach Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten an öffentlichen Kreditkarten-Telefonen etwa an Bahnhöfen oder Flughäfen.

Ursache der überhöhten Abrechnungen – teilweise lagen die angesagten Tarife bei bis zu 33 Euro pro Minute – soll ein Update auf einer Vermittlungsplattform gewesen sein. BBG hatte seine Preisgestaltung als hinreichend transparent bezeichnet. Auch bei bewusster Auswahl der Telekom anstatt der Schweizer wurde mitunter aber über BBG abgerechnet – zu deutlich höheren Kosten für die Kunden.

Nach Angaben der Netzagentur endete das Vertragsverhältnis mit der Telekom zum 1. Oktober. Die Deutsche Telekom bestätigte das Ende ihrer Geschäftsbeziehung mit BBG. Rund 50 Kunden seien zuvor von den Schweizern entschädigt worden, sagte ein Sprecher. Zuvor hatte der Bonner Konzern angekündigt, bis zu einer Klärung den von außen teils nicht klar erkennbaren BBG-Dienst „zum Schutz unserer Kunden“ vorläufig zu sperren.

Verbraucherschützer warnten vor unerwartet hohen Kosten durch nicht eindeutig gekennzeichnete Anbieter für Nutzer, die trotz der hohen Verbreitung von Mobiltelefonen auch einmal auf Festnetzgeräte zurückgreifen müssen. In den USA gab es bereits Sammelklagen gegen BBG, allerdings wurde das letzte Verfahren 2012 eingestellt. (dpa)



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