Max Schrems gegen Facebook – EuGH prüft gerichtliche Zuständigkeit für Sammelklage

Der Facebook-Kritiker Max Schrems reichte in Österreich eine Sammelklage gegen Facebook Ireland wegen Verstößen gegen Datenschutzregeln ein. Facebook erklärt, dass die österreichischen Gerichte für diese Klage international nicht zuständig seien. Der Europäische Gerichtshof berhandelt derzeit.
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Soziale Netzwerke (Symbolbild).Foto: iStock
Epoch Times12. November 2017

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft derzeit, ob Facebook-Nutzer bei Datenschutzverstößen am Firmensitz von Facebook in Irland klagen müssen, oder ob sie dies unter anderem per Sammelklage auch aus einem anderen EU-Mitgliedstaat tun können. Generalanwalt Michal Bobek legt dazu am Dienstag in Luxemburg seine Schlussanträge vor.

Das Verfahren hatte der Österreicher Max Schrems in Rollen gebracht.

Der Facebook-Kritiker reichte in Österreich eine Sammelklage gegen Facebook Ireland wegen angeblicher Verstößen gegen österreichische, irische und europäische Datenschutzregeln ein.

Er fordert die Feststellung, dass bestimmte Vertragsklauseln unwirksam sind, und verlangt zudem die Unterlassung der Verwendung von Daten und Schadenersatz.

Facebook meint, dass österreichische Gerichte nicht zuständig seien

Facebook vertritt dagegen die Auffassung, dass die österreichischen Gerichte für diese Klage international nicht zuständig seien. Der österreichische Oberste Gerichtshof legte deshalb den Fall dem EuGH vor.

Die Luxemburger Richter müssen nun unter anderem prüfen, ob Schrems neben seinen eigenen Ansprüchen auch die anderer Facebook-Nutzer aus dem EU-Ausland geltend machen kann.

Schrems war bereits 2013 im Streit um Transfers der Facebook-Daten europäischer Verbraucher an die USA aktiv.

Der Österreicher wandet sich damals an die irischen Datenschützer und verlangte, die Übermittlung seiner Nutzerdaten durch die in Dublin ansässige europäische Facebook-Zentrale auf US-Server zu unterbinden.

Weil die irische Datenschutzbehörde seine Beschwerde gegen das soziale Netzwerk abwies, klagte Schrems bis zum EuGH.

Dieser entschied Anfang Oktober 2015, dass private Daten in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff durch Behörden und Geheimdiensten geschützt seien. Die bisherige Regelung für den Transfer von Daten europäischer Bürger in die USA, das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen, sei ungültig. (afp)



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