Sachsen-Anhalt: Pflegedienst kündigt sieben Verweigerern der Corona-Impfung
In Sachsen-Anhalt sind in den vergangenen Tagen mehrere Fälle gemeldet worden, in denen Mitarbeiter von Pflegediensten von ihren Arbeitgebern unter Druck gesetzt worden sein sollen, an der Corona-Schutzimpfung teilzunehmen. Ein Pflegedienst soll gegenüber sieben Mitarbeitern, die sich verweigert hatten, die Kündigung ausgesprochen haben.
Infektionsschutzgesetz als taugliche Grundlage?
Wie das Nachrichtenportal „BBG Live“ berichtet hatte, organisierte der Leiter eines Pflegedienstes in Dessau-Roßlau einen Informationsabend über die Impfung, nachdem mehrere der 30 Mitarbeiter des Unternehmens Vorbehalte hinsichtlich einer Teilnahme geäußert hatten.
Der von René und Conny Willmer geleitete Pflegedienst berief sich in seinem Ansinnen, die Belegschaft zur Teilnahme an der Impfung zu verpflichten, auf § 23a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Dieser ermächtigt Arbeitgeber zur Verarbeitung „personenbezogener Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus“, sofern dies erforderlich ist, um der eigenen Verpflichtung aus § 23 Abs. 3 leg. cit. zur Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten nachzukommen.
In dieser Bestimmung werden Betreiber bestimmter Einrichtungen des Gesundheitswesens, unter anderem von Pflegediensten, verpflichtet, „sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden“.
Druck auch in anderen Pflegediensten in Sachsen-Anhalt
Der Arbeitgeber betrachtete dies offenbar als gesetzliche Grundlage, um im Wege einer dienstlichen Weisung seine Mitarbeiter zur Teilnahme an der Corona-Impfung verpflichten zu können. Auch in Schönebeck berief sich ein Pflegedienst offenbar auf diese Bestimmung und setzte seine Mitarbeiter unter Druck.
In einem Rundschreiben heißt es, dem Arbeitgeber sei es gestattet, „arbeitsrechtliche Konsequenzen“ zu ziehen, wenn Mitarbeiter die Impfung verweigern, da „ungeimpfte Beschäftigte eine Gesundheitsgefahr für die Kunden bedeuten“. Er habe zwar zu prüfen, ob Beschäftigte ohne nachgewiesenen Impfstatus in anderen Bereichen des Unternehmens eingesetzt werden könnten – was jedoch nicht der Fall sei.
Bereits vor mehreren Wochen wurde der Fall einer Zahnarztpraxis im bayerischen Pfaffenhofen bekannt, die ihren Mitarbeitern unbezahlte Freistellung androhten, sollten diese sich nicht an der Impfung beteiligen. Gegen den Zahnarzt ermittelt dem „Münchner Merkur“ zufolge die Staatsanwaltschaft. Es waren zuvor Strafanzeigen unter anderem wegen Nötigung eingegangen.
Corona-Impfung wird bald Arbeitsgerichte beschäftigen
Der Wortlaut der von den Arbeitgebern zitierten Bestimmungen ermächtigen diese lediglich zur Erhebung von Daten. Eine gesetzliche Impfpflicht für Gesundheitspersonal besteht derzeit nur mit Blick auf die Masernimpfung.
Inwieweit ein Arbeitgeber berechtigt sein könnte, Dienstverhältnisse mit nicht Geimpften zu lösen, weil er sonst keine Möglichkeit sieht, Infektionen zu verhüten, könnte zur Frage für die Arbeitsgerichte werden.
Experten betonen, dass es arbeitsrechtlich nicht möglich sei, dass ein Arbeitgeber Mitarbeiter zur Teilnahme an einer Impfung zwingt, da es diesem nicht zustehe, Mitarbeitern die Teilnahme an medizinischen Behandlungen vorzuschreiben.
Auch würde es einer solchen indirekten Impfpflicht entgegenstehen, sollte es andere wirksame und zumutbare Möglichkeiten geben, die Übertragung von Krankheiten von Pflegepersonal auf Patienten zu unterbinden.
Willmer spricht von Morddrohungen und „Respektlosigkeit“
In der „Bild“-Zeitung klagt Pflegedienst-Chef Willmer über „Respektlosigkeit“ bei Impfverweigerern im Unternehmen und Beschimpfungen bis hin zu Morddrohungen, die seit Bekanntwerden der Causa in seiner Praxis eintrudeln.
„Ich tue alles, um unsere Patienten zu schützen. Das ist meine moralische Pflicht“, erklärt Willmer. Er verstehe nicht, „warum uns so viel Hass entgegenschlägt“.
Drei Mitarbeiter seines Dienstes hätten eine Impfung kategorisch abgelehnt, vier seien abwartend. Bei der Informationsveranstaltung hätten sich einige skeptische Mitarbeiter renitent verhalten, eine Beschäftigte hätte sogar „Bill Gates“ und dessen behauptete „Chip“-Ambitionen als Begründung für ihre Impfverweigerung angeführt.
Nachdem die Betreffenden eine Frist, die Willmer ihnen gesetzt hatte, verstreichen ließen, sprach der Pflegedienst Kündigungen aus. Die meisten der betroffenen Mitarbeiter haben mittlerweile neue Jobs, allerdings wollen einzelne von ihnen die Sache vor das Arbeitsgericht bringen. Auch eine Anzeige wegen Nötigung ist „Bild“ zufolge gegen Willmer eingebracht worden.
Der „Ärztezeitung“ zufolge ist die Bereitschaft von Ärzten und Pflegepersonal, sich gegen Corona impfen zu lassen, einer Umfrage zufolge weniger hoch als von Politik und Berufsvertretungen erhofft. Demnach wollten sich im Dezember in Deutschland rund 73 Prozent der Ärzte und knapp 50 Prozent der Pfleger in Deutschland gegen Corona impfen lassen.
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