Verbraucherschützer monieren „frappierende“ Zahl unzulässiger Kündigungsklauseln

Von Fitnessstudios bis Streamingdiensten: Eine aktuelle Prüfung deckt auf, dass viele Unternehmen immer noch mit unwirksamen Kündigungsbedingungen arbeiten.
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Viele Unternehmen nutzen in ihren AGBs noch immer unwirksame Verlängerungen und Fristen. Symbolbild.Foto: PIKSEL/iStock
Epoch Times23. Oktober 2023

Wer einen Vertrag mit einem Zeitschriftenverlag, Energieversorger oder Fitnessstudio abschließt, hat das Recht, diesen nach Ablauf der Mindestvertragszeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen – egal, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht. Zahlreiche Anbieter geben aber laut einem Marktcheck von Verbraucherschützern in den Vertragsbedingungen unwirksame Verlängerungen oder falsche Kündigungsfristen an. Solche Firmen wurden nun von Verbraucherverbänden abgemahnt oder verklagt.

Seit März 2022 gilt das Gesetz für „faire Verbraucherverträge“. Dauerschuldverhältnisse – also dass sich ein Abonnement nach verpasster Kündigungsfrist automatisch verlängert – müssen Verbraucher nicht mehr akzeptieren. Für Handy-, Festnetz- und Internetverträge gelten die Regelungen bereits seit Dezember 2021, und zwar sowohl für Verträge, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, als auch für Altverträge.

Stillschweigende Vertragsverlängerungen im Visier

Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherservice Bayern überprüften Kündigungsfristen in Verträgen von über 800 Unternehmen – aus den Bereichen Strom und Gas, Telekommunikation, aber auch von Streamingdiensten und Spielekonsolenherstellern, Partnerbörsen und Datingplattformen, Fitnessstudios oder Carsharing-Unternehmen. Sie fanden 167 Verstöße bei 116 Unternehmen. „Immer noch nutzt jeder siebte Anbieter unwirksame Klauseln“, kritisierte am Montag Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Die aufgespürten unzulässigen Regelungen betrafen sowohl die Kündigungsfrist als auch die Vertragsverlängerung. So sahen manche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entgegen der Rechtslage eine stillschweigende Vertragsverlängerung um einen bestimmten Zeitraum vor oder eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat.

Abmahnungen für 85 Unternehmen

Die Verbraucherverbände mahnten bislang 85 der 116 auffällig gewordenen Unternehmen ab. Rund 60 Prozent der abgemahnten Unternehmen zeigten Einsehen, änderten die AGB und gaben eine Unterlassungserklärung ab. Gegen zwei Anbieter erhoben die Verbraucherschützer Klage, gegen einen wurde eine einstweilige Verfügung erlassen. Bei 31 Unternehmen sei die rechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen oder es würden weitere juristische Schritte geprüft, erklärte Scherer.

Sie kündigte an, die noch offenen Verfahren zu Ende zu bringen. Und „wir werden auch ein Auge darauf haben, ob alle Unterlassungserklärungen in Zukunft erfüllt werden“. (afp/dl)



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