Verbraucherschutz: EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Amazon

Die EU-Kommission nimmt den Internetkonzern Amazon ins Visier.
Der US-Konzern wehrt sich gegen eine verschärfte Aufsicht in der EU, unter die der weltgrößte Online-Händler nach neuen Digitalgesetzen fallen soll.
Der US-Konzern wehrt sich gegen eine verschärfte Aufsicht in der EU, unter die der weltgrößte Online-Händler nach neuen Digitalgesetzen fallen soll.Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times15. November 2023

Wegen Verbraucherschutzbedenken hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet. Die Kommission wirft dem US-Konzern unter anderem die „Verbreitung illegaler Produkte“ vor, wie die Brüsseler Behörde am Mittwoch mitteilte. Die Kommission hat Amazon deshalb nach eigenen Angaben eine sogenannte Informationsanfrage unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) übermittelt.

Brüssel hat demnach auch Bedenken, ob die Algorithmen hinter den Produktempfehlungen auf der Plattform mit dem Gesetz für digitale Dienste konform sind. Amazon muss der Kommission nun Maßnahmen vorlegen, wie der Konzern Verbraucher auf seiner Plattform schützen will. Es gilt eine Frist von drei Wochen. Die Kommission könnte anschließend Strafen gegen Amazon verhängen, sollte sie die Antwort des Unternehmens für fehlerhaft, unvollständig oder irreführend halten.

Amazon fällt als großer Internetkonzern unter die Vorschriften des Ende-August in Kraft getretenen DSA. Unter dem Gesetz müssen die Unternehmen in der EU unter anderem Teile ihrer Algorithmen offenlegen und illegale Inhalte schneller von ihren Plattformen nehmen. (afp/dl)



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