Wenn der Verschleiß schon ins Produkt eingebaut ist
Der Küchenhelfer defekt, das Elektrogerät mit Kabelbruch, und das ausgerechnet kurz nachdem die Garantie erloschen ist – bei vielen Verbrauchern keimt immer wieder der Verdacht auf, dass Unternehmen die Lebensdauer ihrer Geräte künstlich verringern, um so mehr neue Produkte verkaufen zu können.
Eine solche „geplante Obsoleszenz“ werfen französische Verbraucherschützer nun auch Apple vor – und bescheren dem US-Technologieriesen damit womöglich kostspieligen juristischen Ärger.
WAS IST „GEPLANTE OBSOLESZENZ“?
Dass Produkte altern und durch neue ersetzt werden, ist ein zentrales Element der Konsumgesellschaft. Wenn die Alterung absichtlich herbeigeführt wird, lautet der Begriff „geplante Obsoleszenz“. Unterstellt wird damit laut Umweltbundesamt gleichzeitig auch eine „gezielte Designmanipulation“.
Aus der Geschichte bekannt ist ein Phänomen aus dem Jahr 1925: Damals soll ein Kartell großer Hersteller vereinbart haben, die Lebensdauer von Glühbirnen auf 1000 Stunden zu begrenzen. Auch bei Nylon-Strumpfhosen sollen US-Hersteller in den 40er Jahren nach und nach Fasern eingesetzt haben, die leichter rissen – nachdem die Strumpfhosen zunächst so haltbar waren, dass viele Frauen nur selten neue kauften.
WELCHE VORWÜRFE GIBT ES HEUTE?
Eine Studie im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion führte im Jahr 2013 zahlreiche Beispiele an. Genannt werden etwa Geräte, in denen wärmeempfindliche Bauteile an Stellen platziert werden, an denen es zu Wärmeentwicklung kommt – wie etwa in Geschirrspülern – oder der Einbau von Akkus in Smartphones, Notebooks oder Elektrozahnbürsten, die nicht durch den Nutzer gewechselt werden können.
Auch die Wahl von unterdimensionierten Bauteilen ist der Studie zufolge eine gängige Methode – etwa wenn in Haushaltsgeräten wie Mixern billige Kunststoffzahnräder verwendet werden.
WAS SAGEN ANDERE EXPERTEN?
Die Stiftung Warentest erklärte im selben Jahr, dass es keinen Hinweis dafür gebe, dass Hersteller gezielte Schwachstellen in ihre Produkte einbauen, damit diese vorzeitig kaputt gehen. Allerdings planen die Unternehmen demnach gleichwohl ein, wie lange eine elektrische Zahnbürste oder ein Staubsauger halten soll. Außerdem gebe es weitere „Tricks“, mit denen die Hersteller ihren Umsatz ankurbelten. Dazu gehören demnach hohe Reparaturkosten, fest eingebaute Akkus oder fehlende Ersatzteile.
Zugleich liegt die Vermeidung von Elektroschrott auch in den Händen der Verbraucher: Zwar kam eine Studie des Umweltbundesamtes 2015 zu dem Schluss, dass die Produkte in Deutschland tatsächlich schneller als früher ausgetauscht werden. Dafür gebe es aber mehrere Ursachen, erklärte die Behörde. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang auch immer wieder der Trend zu einer „Wegwerfkultur“.
WIE IST DIE SITUATION IN FRANKREICH?
In Frankreich gilt seit 2015 ein Gesetz, wonach eingebauter Verschleiß strafbar ist und als Betrug geahndet wird. Bei Verstößen drohen zwei Jahre Haft und 300.000 Euro Geldstrafe – wobei die Strafe sogar noch höher ausfallen und bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen kann.
Gesetzlich als „geplante Obsoleszenz“ definiert werden dabei „alle Techniken, mit denen ein Anbieter vorsätzlich die Lebensdauer eines Produktes verkürzt, damit die Austausch-Rate erhöht wird“.
Experten werten das Verbot in Frankreich als klares Signal an die Industrie, das allerdings nur schwer vor Gericht durchzusetzen ist – auch weil den Unternehmen Vorsatz nachgewiesen werden muss. Das Gesetz hat in ihren Augen deshalb mehr eine pädagogische und weniger eine juristische Funktion. (afp)
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