Zuckerfreie Limonade? In Deutschland unerwünscht

Ämter haben ein Problem: In Deutschland soll eine Limonade mindestens sieben Prozent Zucker pro 100 Milliliter enthalten. Doch ein Bio-Getränkehersteller bietet eine Limonade mit 5,6 Prozent Zucker an. Nun droht der Hamburger Firma möglicherweise eine Verbannung aus den Regalen der Supermärkte.
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Limonade ohne Zucker? Das ist in Deutschland bisher unerwünscht.Foto: iStock
Von 21. September 2020

Weil ihre Bio- und Fairtrade-Limonade zu wenig Zucker enthält, hat der Getränkehersteller Lemonaid aus Hamburg Probleme mit einem Verbraucherschutzamt. Ihr aktuelles Problem: Das Verbraucherschutzamt der Stadt Bonn bemängelt die Limonade, ihre Maracuja-Limonade enthalte nicht genug Zucker. Eine Verbannung aus den Regalen der Supermärkte ist im Gespräch.

Um in Deutschland ein Getränk „Limonade“ nennen zu dürfen, müsse ein Gesamtzuckergehalt von sieben Prozent vorhanden sein. Allerdings enthielt ein Produkt von Lemonaid nur 5,6 Gramm pro 100 Milliliter. Daher sei dies keine Limonade. Bereits vor einem Jahr gab es ähnliche Beschwerden.

Damals schrieben die Unternehmer Paul Bethke und Felix Langguth: „Seid so süß und ändert die Richtlinie. Natürliche Lebensmittel mit wenig Zucker sollten nicht bestraft werden – sondern der Normalfall sein.“ Lemonaid arbeitet seit 2009 mit einem Biobetrieb zusammen und fördert lokale Projekte, die zur Verbesserung sozialer, ökonomischer und ökologischer Strukturen beitragen.

Lemonaid-Gründer Paul Bethke fordert nun:

Es muss Schluss sein mit leeren Sonntagsreden der Politik für gesündere Lebensmittel. Wir fordern, dass diese wahnwitzige Zucker-Untergrenze jetzt endlich konkret gestrichen wird!“

Mit einer Zuckerstatue gegen den Zuckergehalt

Um auf das Thema aufmerksam zu machen, stellten die Unternehmer im September eine Julia-Klöckner-Statue aus Zucker vor dem Ernährungsministerium auf. Denn Ernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) plädiert in ihrer „Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie“ dafür, dass Erfrischungsgetränke bis Ende 2025 ihren Zuckergehalt um 15 Prozent senken sollen.

Auf Bundesebene passierte offenbar noch nichts, so Lemonaid. Die Statue brachte etwas Bewegung in die Sache, obwohl Frau Klöckner nicht wie erhofft selbst auf „eine kühle Flasche Lemonaid“ vor die Tür kam, wie Lemonaid-Gründer Paul Bethke erhoffte.

Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz der Hansestadt (Grüne), stellte sich an die Seite der Unternehmer und twitterte: „Schluss mit dem Unsinn! Wenn @_LemonAid weniger #Zucker verwendet, ist das doch gut – und sollte sich Limonade nennen dürfen. Wir haben das BMEL noch einmal aufgefordert, dass endlich die Leitlinien angepasst werden. #Verbraucherschutz #LemonAid“

Der Edeka Volker Klein bot dem Unternehmen an, der Statue einen Ehrenplatz in seinem Geschäft einzuräumen – falls keiner weiß, wo diese nach der Aktion verbleiben könnte.

Aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) kam umgehend eine Antwort durch Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel. „Wir haben das klare Ziel, in Fertiglebensmitteln und auch Erfrischungsgetränken den Gehalt von Zucker zu reduzieren. […] Umso mehr haben wir die klare Erwartung, dass sich die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission der aktuellen Problematik nun zügig annimmt und die entsprechenden Leitsätze überprüft.“

Lebensmittel mit weniger Zucker sollten keine Strafe erhalten

An ihrer Rezeptur wollen die Gründer nichts ändern. Die Limonade wird seit elf Jahren hergestellt. Daher war es schon 2019 seltsam, dass die Behörden „nach zehn Jahren auf uns zukamen und sagten, da sei zu wenig Zucker in unserem Produkt“.

Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) hatte nach Angaben des Unternehmens damals entschieden, die Getränke von Lemonaid nicht zu beanstanden. „Lebensmittel mit wenig Zucker sollten nicht bestraft werden – sondern der Normalfall sein“, sagte Prüfer-Storcks 2019. Im Februar 2020 gab die Gesundheitspolitikerin ihren Ausstieg aus dem Hamburger Senat bekannt. Sie kündigte zuvor an, eine Überprüfung der Leitsätze für Lebensmittel beim Bundesernährungsministerium anzuregen.

Nun erhielt das Unternehmen erneut die Aufforderung: „Ich darf Sie bitten, ab sofort nur Produkte in den Verkehr zu bringen, die den rechtlichen Anforderungen entsprechen.“ Sonst ließen sich „weitergehende behördliche Maßnahmen gegen Sie nicht vermeiden.“

 



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