Verbände schlagen Alarm: Ideologische Außenwirtschaftspolitik gefährdet deutsche Exporte

Eine Außenwirtschaftspolitik, die immer stärker im Zeichen grüner Ideologie gestaltet wird, gefährdet Deutschland als Exportnation. Das betonen mehrere Wirtschaftsverbände. Amerika und Asien würden davon profitieren.
Das Statistische Bundesamt präsentiert ernüchternde Exportzahlen für den Monat August.
Das Statistische Bundesamt präsentiert ernüchternde Exportzahlen für den Monat August.Foto: Marcus Brandt/dpa
Von 5. Oktober 2023

Die Behauptung ideologisch begründeter Notwendigkeiten gegenüber von der Wirtschaft ins Treffen geführten praktischen Einwänden hat in Deutschlands Politik zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Abkehr von einem pragmatischen und die Hinwendung zu einem an „Werten“ orientierten Ansatz hatte mit dem Ende der Ära Schröder begonnen. Mit der Ampelregierung und dem Einfluss der Grünen innerhalb dieser hat sich dieser Trend noch verstärkt. Die Folgen davon machen sich nicht nur am Standort selbst bemerkbar, sondern erreichen auch den Bereich der Exporte.

„Klimaneutralität“ als primäres Anliegen der Exportpolitik

Die Präsidentin des Verbandes der Familienunternehmer, Marie-Christine Ostermann, kritisiert insbesondere die neuen Bestimmungen des Bundeswirtschaftsministeriums über Exportkreditgarantien. Diese sind nach wie vor primär unter ihrer früheren Bezeichnung „Hermesbürgschaften“ bekannt. Offiziell heißen sie mittlerweile jedoch „Hermesdeckungen“. Die Bundesregierung steht unmittelbar vor der Inkraftsetzung der erstmals im Juni skizzierten Neuregelungen.

Bei ihnen handelt es sich um Garantien, mittels derer deutsche Unternehmen ihre Exportgeschäfte gegen wirtschaftliche und politische Risiken absichern. Bislang gewährte die Bundesregierung solche Garantien vor allem nach Maßgabe von Marktfähigkeit, Förderungswürdigkeit und Vertretbarkeit des Risikos. Im Vordergrund standen die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland. Auch der Transfer von Know-how und Technologie spielte eine tragende Rolle. Das Risiko selbst sicherte der Bund zu 95 Prozent ab.

Künftig soll sich dieser Fokus allerdings deutlich verlagern. Nun soll es jedoch verstärkt um soziale und entwicklungspolitische Kriterien gehen – und vor allem um klimapolitische Erwägungen.

Kriterien für Förderung umgewandelt – einige Ausnahmen bleiben

Nur Projekte, die Zielen bezüglich der „Energiewende“ in den Zielländern als dienlich erscheinen, sollen künftig als „besonders förderungswürdig“ gelten. In diesen Fällen käme eine Absicherung des Risikos durch den Staat im Umfang von 98 Prozent in Betracht. Gleichzeitig müssen nur noch 30 statt 50 Prozent der Wertschöpfung in Deutschland stattfinden.

Für Projekte, deren Klimarelevanz als weder besonders positiv noch negativ erscheint, sollen die bisherigen Regelungen weiterhin gelten. Demgegenüber soll es grundsätzlich keine Hermesdeckungen mehr für Exportgeschäfte geben, die als „klimaschädlich“ gelten. Dazu zählen vor allem solche, die einen Bezug zu fossilen Energieträgern aufweisen.

Einige Ausnahmen sind dennoch angedacht. Fossile Projekte sollen förderfähig bleiben, wenn sie dem Übergang in eine nichtfossile Infrastruktur dienen – oder „geostrategischen Versorgungssicherheitsinteressen“ sowie der „nationalen Sicherheit“. Auch soll es Abweichungen geben, wenn es um Erdgas als Kochgas in Afrika oder „grüne“ Formen der Herstellung von Stahl oder Aluminium geht.

Deutsche Unternehmen büßen keine Geschäftsbeziehungen ein – es pflegen sie nur andere

Aus Sicht des Verbandes der Familienunternehmen stellt die „Moralisierung“ dieses Instruments jedoch einen „Genickschlag für den exportorientierten Mittelstand“ dar. Dies erklärt dessen Präsidentin, Marie-Christine Ostermann, gegenüber der „Welt“.

Bereits jetzt reagierten Mittelständler auf die veränderten Vorgaben mit schlichtem Rückzug aus bestimmten Ländern. Damit drohten nicht nur Wachstumseinbußen und der Verlust von Märkten an amerikanische und asiatische Länder. Die Bundesregierung unterlaufe damit ihr selbst gestecktes Ziel, die Abhängigkeit von China zu reduzieren und den Zugang zu wichtigen Rohstoffen abzusichern.

Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Siegfried Russwurm, spricht von „nationalen Alleingängen in der Außenwirtschaftsförderung“. Die Bundesregierung würde nicht nur ihre eigene globale Bedeutung überschätzen, sondern auch die Marktmacht deutscher Unternehmen im Ausland. Die Sektorleitlinien würden zudem die Diversifizierungsbemühungen deutscher Unternehmen konterkarieren.

Der Maschinenbauverband VDMA weist darauf hin, dass ein Ende der Nachrüstung fossiler Kraftwerke in Entwicklungs- und Schwellenländern durch deutsche Unternehmen diese nicht verhindern würde. Die Aufträge würden lediglich andere Anbieter erhalten – die möglicherweise mit niedrigeren Standards arbeiteten.

Erzieherische Komponente in der Exportförderung

Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze will hingegen die Entwicklungsländer sofort in die „nachhaltige Transformation der Wirtschaftssysteme“ führen – ohne Umweg über eine Industrialisierung nach westlichem Vorbild. Der Globale Süden müsse davor bewahrt werden, „die Fehler der Industrieländer zu wiederholen“, erklärte sie auf einer Konferenz in Berlin. Die neuen deutschen Leitlinien für die Exportwirtschaft sollen diesem erzieherischen Ziel dienen.

Ein weiterer Bereich, in dem die politische Führung des Landes den Wirtschaftstreibenden ideologische Vorgaben aufdrücken will, ist das Lieferkettengesetz. Als deutsches Unternehmen in Zeiten globaler Wirtschaftsbeziehungen außerhalb der eigenen Grenzen tätig zu sein, scheint man sich erst verdienen zu müssen. Darauf deutet zumindest die Aussage von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hin, der die – von der EU noch verschärfte – Gesetzgebung wie folgt begründete:

Wer global wirtschaftet, wer global Gewinne macht, muss auch global Verantwortung übernehmen.“

Auch auf das Lieferkettengesetz reagieren viele Unternehmen nur noch mit Rückzug

Bislang sind es Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern, die regelmäßig dokumentieren müssen, wie sie die „Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten“ sicherstellen. Dabei geht es nicht nur um ihre eigenen Betriebsstätten, sondern auch um die ausländischen Partner und Lieferanten. Ab 2024 soll das Lieferkettengesetz bereits für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern gelten.

Der DGB betrachtet die Regelung als Schritt gegen Lohndumping und hin zu fairem Wettbewerb. Demgegenüber sieht der des Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) auch hier eine Schwächung des Exports. Dies bestätigen auch die Ergebnisse einer Umfrage unter 2.400 Unternehmen mit internationaler Ausrichtung.

Von den bereits betroffenen befragten Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten klagt ein erheblicher Prozentsatz über Bürokratie und fehlende Akzeptanz vor Ort. 23 Prozent wollen auf die von der Politik auferlegten Verpflichtungen mit Rückzug aus Risikoländern reagieren. Auch dies würde nicht dazu führen, dass sich die Bedingungen in den betroffenen Ländern schlagartig verbesserten. Die Geschäfte würden stattdessen lediglich nichtdeutsche Unternehmen machen.



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