Abschaffung der EEG-Umlage bringt kaum Entlastung

Der große Befreiungsschlag für die Stromkunden ist sie nicht, die Abschaffung der EEG-Umlage. Woran das liegt und was der Schritt konkret bedeutet.
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Mehrfachsteckdose. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times28. April 2022


Stromkunden sollen ab Sommer mit einer milliardenschweren Maßnahme entlastet werden – doch ist es am Ende nur ein Tropfen auf den heißen Stein? Heute entscheidet der Bundestag über eine Abschaffung der EEG-Umlage über die Stromrechnung zum 1. Juli. Was aber bringt das unterm Strich? Aus Sicht von Energieexperten, Verbänden und Vergleichsportalen nicht viel.

Bisher beträgt die Umlage über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Sie war zu Jahresbeginn auch mithilfe von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt bereits gesenkt worden. Eigentlich sollte die Umlage erst Anfang 2023 abgeschafft werden, die Koalition zog dies aber wegen der rasant gestiegenen Energiekosten vor.

Nun sollen die Kosten für Förderungen von Ökostromanlagen über den Strompreis zum 1. Juli auf null gesenkt werden. Die Förderung endet aber nicht, sondern diese trägt dann der Bundeshaushalt – konkret über den Energie- und Klimafonds. Kostenpunkt für das zweite Halbjahr 2022: 6,6 Milliarden Euro.

Auswirkungen auf Verbraucher

Was aber bringt nun die Abschaffung der Umlage über die Stromrechnung für die Verbraucher? Die EEG-Umlage ist zwar ein wesentlicher Bestandteil der Stromrechnung, aber nur einer – neben Steuern, Produktionskosten und Netzentgelten. Und vor allem die Beschaffungskosten sind für die Versorger immens gestiegen.

Die Preise, die Stromversorger für den Einkauf von Strom bezahlen müssten, seien in den vergangenen Wochen auf nie da gewesene Höhen gestiegen und stiegen weiter, sagte Kerstin Andreae, Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Sie werden auch auf die Energiekosten für Haushaltskunden durchschlagen. Die Abschaffung der EEG-Umlage allein kann das nicht abfedern.“

Unter normalen Umständen würde die Absenkung der EEG-Umlage den Strompreis senken, wenn die Preissenkungen an die Verbraucher weitergegeben werden, sagte die Energieexpertin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Ein vierköpfiger Haushalt könnte so bis zu 300 Euro im Jahr einsparen. „Allerdings haben sich die Strompreise an der Börse durch steigende Kohle-, Gas- und CO2-Preise erhöht, fossile Energien machen den Strom teuer.“

Schritte der Stromunternehmen

Stromunternehmen würden diese Preissteigerung überproportional weitergeben, so dass die Absenkung der EEG-Umlage lediglich zu einer weniger starken Strompreissteigerung führen werde, so Kemfert. „Es ist unwahrscheinlich, dass die EEG-Umlage derzeit zu sinkenden Strompreisen führen wird, weil aufgrund der Kriegssituation die Preise für fossile Energieträger explodieren und damit auch der Strompreis.“

„Dass die EEG-Umlage bald nicht mehr gezahlt werden muss, ist zunächst eine gute Nachricht für Stromkunden: So wird eine vierköpfige Familie allein in der zweiten Hälfte dieses Jahres um rund 90 Euro bei ihrer Stromrechnung entlastet“, sagte Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler.

„Richtig ist aber auch: Für die Bürger und Betriebe ist es unterm Strich keine echte Entlastung, weil die Kosten für die Förderung der Erneuerbaren Energien dennoch aufgebracht werden müssen.“ Künftig würden das die Steuerzahler leisten. „Eine echte Entlastung für die Steuerzahler wäre dagegen eine Senkung der Stromsteuer – ohne für die Steuerausfälle neue Schulden aufzunehmen.“

Meinungen

Auch aus Sicht von Vergleichsportalen ist die Abschaffung der Umlage nicht der große Befreiungsschlag. Sie mildere den starken Anstieg der Energiekosten nur geringfügig, so Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei Check24. „Die Abschaffung der EEG-Umlage dämpft den starken Strompreisanstieg in diesem Jahr nur ab“, sagte Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.

Damit die Absenkung der Umlage von den Energieversorgern an die Verbraucher weitergeben wird, gibt es gesetzliche Vorgaben. Es gehe nicht um eine Erhöhung der „Margen von Stromlieferanten“, heißt es im Gesetzentwurf.

BDEW-Chefin Andreae sagte, die Absenkung würde im Rahmen einer Neukalkulation der Preise durch die Unternehmen so oder so berücksichtigt. Die Pflicht zur Weitergabe der Absenkung werde daher als unkritisch bewertet.

Das Verbot, die Preissenkung direkt zum 1. Juli mit gestiegenen Beschaffungskosten gegenzurechnen, führe jedoch zu Mehraufwand, wenn Unternehmen sowieso eine Preisänderung aufgrund der drastisch gestiegenen Beschaffungskosten durchführen müssten. „Auch für Kunden wird es eher verwirrend sein, falls dadurch in kurzer Folge zweimal der Preis für Strom geändert wird.“ (dpa/red)



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