Bund der Steuerzahler fordert: Steuergeldverschwender sollen bestraft werden

Fehlplanung, chaotisches Controlling, Flops, "teure Annehmlichkeiten", "Imagepflege" und vieles mehr - so lauten die neuesten Analysen vom Bund der Steuerzahler zur Steuergeldverschwendung. Er fordert eine Wohnkostenbremse und strafrechtliche Verfolgung von Steuergeldverschwendern.
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Reiner Holznagel, hier 2016, ist Präsident des Bundes der Steuerzahler Deutschland (BdSt).Foto: Kay Nietfeld/dpa
Von 9. November 2019

Das alljährliche Schwarzbuch vom Bund der Steuerzahler (BdSt) berichtete jüngst über vermutete Steuergeldverschwendung. Dabei appelliert der BdSt an den Staat, die Verschwendung einzudämmen und vorsätzliche Steuergeldverschwendung unter Strafe zu stellen.

Steuergeldverschwendung quer durchs Beet

Der BdSt analysierte 100 Fälle von Steuergeldverschwendung. Um nur einige Beispiele zu nennen:

  • Bauprojekte teurer als geplant: Der Neubau des Bundesnachrichtendienstes kostete 1,086 Milliarden statt geplant 720 Milliarden. Man verlor wichtige Bauunterlagen. Und wegen entwendeter Wasserhähne wurden Teile des Neubaus überflutet.
  • Controlling ist chaotisch: Die geplante Bildungsplattform des Landes Stuttgart „Ella“ wurde kurz vor dem Start vom Kultusministerium wegen technischer Mängel gestoppt. Kosten: 8,7 Millionen. Nun wird das Projekt europaweit ausgeschrieben.
  • Fehlplanung bei Brücken, Straßen und Verkehr: Die bisherige B 6 wurde zur A 36 befördert. Man wollte nun aus Imagegründen gelbe Straßenschilder durch blaue ersetzen. Kosten: 3 Millionen.
  • Weitere Analysen: Drohende Verschwendung, hohe Folgekosten, „staatliche Wirtschaftsflops“, „teure Annehmlichkeiten“ und „Imagepflege“.

Verbesserungsvorschläge zu Bauvorhaben

Amtsträger missachten eindeutig „elementare gesetzliche Vorschriften zum öffentlichen Bauen“, so der BdSt. Das sei vermeidbar.

Bauprojekte starten mitunter schon mit fehlerhaften Annahmen. Die sehr teure „baubegleitende Planung“ merze dann die Fehler aus. Weiter blenden Amtsträger gerne auch potentielle Risiken aus und verlassen sich stattdessen auf die „zahlungskräftige öffentliche Hand“. Mitunter beziehen die Amtsträger nicht einmal die Bauverwaltungen als Experten ein, moniert der BdSt.

Der BdSt fordert den Staat auf, künftig vor Baubeginn alle Gesamtkosten über alle Fachbereiche zu kalkulieren. Man solle sich nicht von der einzelnen Maßnahme blenden lassen, sondern Verantwortung allen Bürgern gegenüber übernehmen.

Wohnraumpolitik nicht zielführend

Der BdSt kritisiert daneben die soziale Wohnraumförderung und die Vermietung durch den Staat. Das löse die grundlegenden Probleme ‚zu wenig Wohnraum und zu hohe Wohnkosten‘ nicht. Vielmehr solle der Staat auf individuelles Wohngeld setzen.

Mehr als die Hälfte der Mieter von Sozialwohnungen gelten nicht (mehr) als armutsgefährdet. Bei späterem Überschreiten der Einkommensgrenzen dürfe man weiter dort wohnen bleiben.

Weiterhin rät der BdSt, die Mischfinanzierung der sozialen Wohnraumförderung abzuschaffen. Die Länder seien durch Zuschüsse des Staates eher geneigt, das Geld großzügig auszugeben.

Eine Vermietung durch kommunale Wohnungsunternehmen hält der BdSt ebenfalls nicht für sinnvoll. Zwar erhöhten kommunale Wohnungsunternehmen die Mieten nicht so signifikant wie private. Aber auch hier sei ein Großteil der Mieter nicht bedürftig. Vielmehr belasten die niedrigeren Mieten den Staatshaushalt, denn es fehlen Investitionsmittel.

Wohnkostenbremse notwendig

Zudem verteuere der Staat das Wohnen durch eigene Maßnahmen. Der BdSt schlägt dem Staat eine „Wohnkostenbremse“ vor:

  • Grundsteuer: Die Öffnungsklausel für eine einfache flächenbasierte Grundsteuer wird kommen. Heimliche Steuererhöhungen durch steigende Miet- oder Bodenpreise wären so zwar nicht möglich. Aber den Gemeinden obliege dennoch die Befugnis, die Hebesätze zu bestimmen. So könnten diese die Steuer trotzdem erhöhen.
  • Grunderwerbsteuer: Der BdSt fordert Steuerfreiheit beim Erwerb eines Eigentumshauses und im Allgemeinen niedrigere Steuersätze.
  • Stromsteuer: Der BdSt rät, die Steuer an den EU-Mindestwert anzupassen. Momentan betrage die Steuer das 20-fache.
  • Mehrwertsteuer auf Strom und Heizung: Hier fordert der BdSt eine Steuersenkung von 19 Prozent auf 7 Prozent.

Mangelnde Ausgabenmoral strafrechtlich ahnden

Der Staat muss nach dem Grundgesetz Steuergelder wirtschaftlich und sparsam behandeln. Aber in der Realität sei mitunter das Gegenteil der Fall, wie die Ermittlungen des BdSt im Schwarzbuch ergeben. Der BdSt schlägt vor, Amtsträger für vorsätzliche Steuergeldverschwendung zu bestrafen. Er sagt dazu:

Steuerhinterziehung und Steuergeldverschwendung sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Deshalb muss Steuergeldverschwendung ebenso mit Nachdruck verfolgt werden wie Steuerhinterziehung. (…) Wenn der Staat von seinen Bürgern Steuermoral fordert, dann ist er ihnen Ausgabenmoral schuldig.“

Momentan können Amtsträger nur bestraft werden, wenn diese das „Geld in die eigene Tasche stecken“. Nicht eigennützige Schädigungen bleiben ungestraft. Der BdSt schlägt daher vor, das Strafgesetz um einen Paragraphen zu erweitern: Wer künftig „wesentliche haushaltsrechtliche Regelungen missachtet“, soll bestraft werden, wenn er vorsätzlich gehandelt hat.



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