Bundesgerichtshof prüft Auszahlungssummen bei Lebensversicherungen

Die für viele Verbraucher zuletzt gesunkenen Auszahlungen aus Lebensversicherungen beschäftigen nun auch den Bundesgerichtshof (BGH). Konkret geht es um die Beteiligung an den sogenannten stillen Reserven.
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Die gesunkenen Auszahlungen aus Lebensversicherungen beschäftigen das Gericht.Foto: Jens Büttner/Illustration/dpa
Epoch Times13. Juni 2018

Die für viele Verbraucher zuletzt gesunkenen Auszahlungen aus Lebensversicherungen beschäftigen nun auch den Bundesgerichtshof (BGH). In dem am Mittwoch in Karlsruhe verhandelten Fall geht es konkret darum, in welchem Umfang Verbraucher an Bewertungsreserven – den sogenannten stillen Reserven – der Versicherer beteiligt werden müssen. Der BGH prüft damit auch eine im Jahr 2014 in Kraft getretene Gesetzesänderung für Lebensversicherungen. (Az. IV ZR 201/17)

Lebensversicherungen legen das Geld ihrer Kunden an. Bewertungsreserven entstehen dabei, wenn Wertpapiere mehr wert sind, als sie ursprünglich gekostet haben. Bei den seit Jahren anhaltenden niedrigen Zinsen könnten so nun alte festverzinsliche Wertpapiere mit noch hoher Verzinsung zu einem Preis über ihrem Buchwert verkauft werden. Seit 2008 und bis zu der Gesetzesänderung im Jahr 2014 mussten die Versicherer zum Ende des Vertrags ihre Kunden zur Hälfte an diesen stillen Reserven beteiligen. Jetzt sind sie dazu nicht mehr verpflichtet, wenn sonst bei noch bestehenden Verträgen die Auszahlung garantierter Leistungen gefährdet ist.

In dem zu entscheidendem Fall hatte ein Versicherer einem Kunden zunächst die Auszahlung von knapp 50.300 Euro angekündigt. Darin waren Bewertungsreserven in Höhe von mehr als 2800 Euro enthalten. Die endgültige Auszahlung belief sich aber nur auf 47.600 Euro, weil das Unternehmen für die stillen Reserven nur noch knapp 150 Euro veranschlagte. Es begründete dies mit seinem Sicherungsbedarf. Das strittige Gesetz war kurz zuvor in Kraft getreten.

Gegen diese erhebliche Kürzung bei den Bewertungsreserven zog nun der Bund der Versicherten vor Gericht, an den der Kunde seine Rechte abtrat. Dem Verband geht es in dem Verfahren auch um die Gesetzesänderung, die vor vier Jahren beschlossen wurde. Vorstandssprecher Axel Kleinlein sprach am Rande des Verfahrens in Karlsruhe von einem „Pfuschgesetz“. Verschiedene Versichertengruppen seien gegeneinander ausgespielt worden. Dabei sei die Situation von den Versicherungsunternehmen selbst geschaffen worden, weil sie sich verkalkuliert und zu hohe Zinsen versprochen hätten. „Dafür sollen die Versicherten bluten, das ist in unseren Augen Enteignung“, sagte Kleinlein.

Der Bundesgerichtshof will sein Urteil in dem Rechtsstreit am 27. Juni verkünden. Der Fall könnte dann noch einmal an das Landgericht Düsseldorf zurückgehen. Die BGH-Richter deuteten an, dass die Kürzungen bei der Beteiligung an den Bewertungsreserven möglicherweise nicht ausreichend geprüft worden seien. Es zeichnete sich zugleich ab, dass sie die Gesetzesänderungen nicht grundsätzlich beanstanden. Der Bund der Versicherten wiederum schließt auch einen Gang zum Bundesverfassungsgericht nicht aus. Der Rechtsstreit dürfte also noch lange nicht zu Ende sein. (afp)



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