Bundesnetzagentur verliert im Streit um Renditen für Strom- und Gasnetzbetreiber
Die Hoffnungen auf sinkende Gas- und Strompreise wegen von der Bundesnetzagentur festgesetzter geringerer Renditen der Strom- und Gasnetzbetreiber haben sich vor Gericht zerschlagen. Nach einem am Donnerstag vom Oberlandesgericht Düsseldorf verkündeten Urteil durfte die Bundesnetzagentur die Renditen der Betreiber nicht so stark kürzen wie geschehen.
Die Festlegung vom Oktober 2016 habe die Marktrisiken nicht hinreichend berücksichtigt, deshalb müssen die Renditen nun neu festgelegt werden.
Gas- und Stromkunden hätten als Folge der von der Behörde festgesetzten niedrigeren Renditen auf zumindest leicht sinkende Preise hoffen dürfen.
Die Bundesnetzagentur hatte die Zinsen für Neuanlagen für die Jahre 2018 bis 2022 für Gasnetze und 2019 bis 2023 für Stromnetze von 9,05 Prozent auf 6,91 Prozent und für Altanlagen von 7,14 Prozent auf 5,12 Prozent – jeweils vor Steuern – gekürzt. Gegen diese Entscheidung gingen etwa 1.100 von 1.600 deutschen Netzbetreibern juristisch vor.
Laut OLG entspricht ein Prozentpunkt der Zinsen einem Volumen von etwa einer Milliarde Euro. Die Zinssätze werden von den Betreibern als Netzkosten veranschlagt, den Stromversorgern in Rechnung gestellt und dann schließlich an die Endverbraucher weitergegeben.
Nach dem Urteil der Düsseldorfer Richter muss der Investor auf eine angemessene Rendite vertrauen können, um in Erhalt und Ausbau der Netze zu investieren. Dazu gehöre eine auch die unternehmerischen Risiken einbeziehende Bewertung – diese sei aber nicht erfolgt. So habe die Bundesnetzagentur sich alleine auf historische Daten gestützt, ohne das gegenwärtige Marktumfeld mit einzubeziehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Senat ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Beschwerde zum Bundesgerichtshof zu. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte die Entscheidung. Deutschland liege mit den Zinssätzen auf einem der letzten Plätze in Europa. Marktgerechte Zinssätze seien aber ein wesentlicher Bestandteil, um die Netzinfrastruktur zu finanzieren und auszubauen.
Derzeit stünden die Betreiber vor der Herausforderung, die Netze im Zuge der Energiewende massiv aus- und umzubauen, den Stromsektor mit den Bereichen Wärmemarkt, Verkehr und Industrie zu verknüpfen und für die Elektromobilität die örtlichen Verteilnetze zu verstärken.
Dagegen erklärte das Ökostrom-Unternehmen Lichtblick, die Stromkunden seien die Verlierer der Entscheidung. Das Gericht habe sich dem Druck einflussreicher Kläger um Eon und RWE gebeugt. Die Renditen seien aber viel zu hoch. (afp)
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