CO2-Steuer: Hochrechnungen – Wieviel muss beim Wohnen durch die Kosten für CO2 zusätzlich gezahlt werden?

Der Eigentümerverband „Haus und Grund“ hat die konkreten Auswirkungen der geplanten Bepreisung des CO2-Ausstoßes auf das Wohnen berechnet. Danach entstehen Mehrkosten für das Heizen von bis zu 1.600 EUR im Jahr.
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CO2 (Symbolbild).Foto: iStock
Epoch Times25. August 2019

Am 20. September will die Bundesregierung über den Preis auf Kohlendioxid (CO2) entscheiden. Ziel ist, Benzin, Heizöl und Erdgas zu verteuern, damit unter anderem im Gebäudesektor das CO2 eingespart wird. Die grundsätzliche Diskussion geht dabei um zwei Modelle: Erhöhung der Energiesteuer, was die Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) präferiert und Handel mit Emissionszertifikaten, was die CDU/CSU bevorzugen.

Das Konzept von Schulze sieht folgende drei Stufen vor. Der Preis je Tonne CO2 soll sich künftig wie folgt entwickeln:

2020: 35 Euro je Tonne
2023: 80 Euro je Tonne
2030: 180 Euro je Tonne.

Großteil der Gebäude Deutschlands betroffen

Der Eigentümerverband „Haus und Grund“ hat auf Anfrage des „Focus“ ausgerechnet, mit welchen Kostensteigerungen im Wohngebäudebereich zu rechnen ist. Dabei hat er verschiedene Gebäudetypen, Familiengrößen und Heizungsarten einbezogen und sich an das Konzept von Schulze angelehnt.

Haushalte, die mit Heizöl heizen, seien am stärksten von den Mehrkosten betroffen, da dort CO2-Emissionen höher seien als bei Erdgas. Heizen mit Gas und Öl hat in Deutschland einen Anteil von rund 75 Prozent.

Etwa 49 Prozent der Deutschen heizen mit Gas und 26 Prozent mit Heizöl, gibt das Statistische Bundesamt für das Jahr 2016 an. Bei Heizöl sehen die Mehrkosten in den Jahren 2020, 2023 und 2030 wie folgt aus:

Einfamilienhaus, 160 qm, 4 Personen:

2020: 308 EUR, 2023: 705 EUR, 2030: 1.586 EUR

Einfamilienhaus, 120 qm, 2 Personen:

2020: 231 EUR, 2023: 529 EUR, 2030: 1.189 EUR

Wohnung, 115 qm, 4 Personen:

2020: 222 EUR, 2023: 507 EUR, 2030: 1.140 EUR

Bei Heizung mit Gas sind die Mehrkosten etwas niedriger:

Einfamilienhaus, 160 qm, 4 Personen:

2020: 183 EUR, 2023: 419 EUR, 2030: 942 EUR

Einfamilienhaus, 120 qm, 2 Personen:

2020: 137 EUR, 2023: 314 EUR, 2030: 707 EUR

Wohnung, 115 qm, 4 Personen:

2020: 132 EUR, 2023: 301 EUR, 2030: 677 EUR.

Ein großer Teil von Deutschlands Gebäuden ist laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (DIW) von Mehrkosten bedroht. Rund 62 Prozent aller 19 Millionen Wohngebäude wurden vor mindestens 40 Jahren gebaut. Damals galt die Wärmeschutzverordnung nicht. Als Schwachstellen wurden alte und ineffiziente Heizungen, dünnglasige Fenster und schlecht gedämmte Außenwände genannt. Die Sanierungs-/Modernisierungsrate beläuft sich auf bis zu 1 Prozent jährlich.

Ein Großteil der Gebäude befinde sich somit in einem energetisch schlechten Zustand. In solchen Gebäuden seien die Heizkosten im Schnitt doppelt so hoch wie in einem energetisch besseren Haus.

CO2-Bepreisung „ja“, aber nur mit Bedingungen

Uneinigkeit besteht vor allem über die Frage, wer die Kosten trägt.

Das Konzept von Schulze sieht unter anderem vor, dass eine „Klimaprämie“ an die Bürger zurückgegeben wird. Hubertus Bardt, Geschäftsführer und Leiter Wissenschaft des DIW, weist darauf hin, dass es eine hohe Co2-Bepreisung eigentlich schon gäbe – nämlich die Energiesteuer und die Mineralölsteuer. Man müsse daher prüfen, wo tatsächlich eine Mehrbelastung notwendig sei. Die Preissteigerung dürfe nicht obendrauf gesetzt werden.

Alle derzeitigen Energiesteuern müssen abgeschafft werden, so Dr. Kai H. Warnecke, Präsident von Haus und Grund Deutschland. Weiter müsse das gesamte Ordnungsrecht, das viele Gebote und Verbote enthalte, ebenso außer Kraft gesetzt werden. Dazu zählen alle Energiegesetze wie zum Beispiel das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder das Gebäudeenergiegesetz.

Staat soll Innovationen und Investitionen fördern

Sanierungsmaßnahmen können die Kosten reduzieren. Entscheidend sei aber, dass man eine verlässliche langfristige Planungsgrundlage habe. Und der Staat müsse auch fördern, dass man tatsächlich investieren könne, so Bardt.

Dr. Ralph Henger, Senior Economist für Wohnungspolitik und Immobilienökonomik beim DIW, hält eine steuerliche Förderung für besonders nötig. Sie müsse einfach sein und langfristig bestehen bleiben. Er glaubt, dass es viel attraktiver sei, Steuern zu sparen als über aufwendige Anträge Sanierungsmaßnahmen bezuschussen zu lassen.

DIW: CO2-Preis reicht nicht, um Ziele zu erreichen

Laut einer Studie vom DIW sei eine Bepreisung von 80 Euro je Tonne CO2, so wie Schulze es plant, nicht ausreichend, um die bis 2030 vorgesehene Reduzierung des CO2-Ausstoßes überhaupt zu erreichen.

Bei einem Preis von 80 Euro käme es zu einer Minderung von 17 bzw. 43 Prozent des notwendigen Betrags. Insbesondere im Gebäudebereich seien künftig zusätzliche ordnungspolitische Maßnahmen notwendig. (bm)



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