Diesel nur umrüsten lassen oder auch klagen gegen VW? Ist wirklich Eile geboten?

Wer selber einen Ausgleich für den entstandenen Schaden durchsetzen und juristisch gegen den Autobauer vorgehen möchte, muss schnell aktiv werden.
Titelbild
SymbolbildFoto: Julian Stratenschulte/Symbolbild/dpa
Epoch Times15. Juni 2017

Für Betroffene des VW-Abgasskandals tickt die Uhr: Nur bis Ende dieses Jahres will der Konzern auf eine Verjährung möglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verzichten. Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen ist bis dahin allerdings noch nicht mit einer endgültigen Klärung der Rechtslage durch die Gerichte zu rechnen. Wer selber einen Ausgleich für den entstandenen Schaden durchsetzen und juristisch gegen den Autobauer vorgehen möchte, muss schnell aktiv werden.

 Wo sind die Knackpunkte bei der Umrüstung?

Bislang erhielten 1,77 Millionen von 2,4 Millionen betroffenen VW-Autos in Vertragswerkstätten ein Software-Update. Teilweise wurde ein Kunststoffrohr eingebaut, das den Luftstrom im Motor ändert. Angesichts der Entschädigungszahlungen für VW-Kunden in den USA von 5000 bis 10.000 Dollar kritisieren Verbraucherschützer die Maßnahmen für deutsche Kunden als Schmalspurprogramm. Sie bemängeln, dass VW bislang keine Garantieerklärung zu möglichen Nachteilen bei der Motorleistung und beim Kraftstoffverbrauch, bei der Lebensdauer und dem zukünftigen Wartungsbedarf nach einer Umrüstung abgegeben hat.

Was bedeutet die neue De-facto-Garantie für Bauteile?

Sie gilt laut VW für insgesamt elf Bauteile des Abgasrückführungssystems, des Kraftstoffeinspritzsystems und des Abgasnachbehandlungssystems – wie etwa Temperaturfühler, Einspritzdüse oder Einspritzleitung. Sie beginnt an dem Tag, an dem der Diesel in der Werkstatt eine Software-Aktualisierung erhielt oder noch erhält.

Was können Betroffene unternehmen, denen eine Umrüstung nicht reicht?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rät ihnen, sich möglichst noch vor der Umrüstung den Anspruch auf Gewährleistung zu sichern, indem sie sich vom Autohändler schriftlich bestätigen lassen, dass dieser sich die Umrüstungsarbeiten durch VW zurechnen lässt. Der Verband empfiehlt außerdem, den Autohändler aufzufordern, auf die sogenannte Einrede der Verjährung mindestens bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Ende der Rückrufaktion, bestenfalls sogar bis Ende 2021 zu verzichten. Auf seiner Website stellt der vzbv Musterbriefe bereit.

Was können VW-Kunden angesichts der noch unklaren Rechtslage tun?

Laut Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg haben Betroffene drei Möglichkeiten: Die weitere Entwicklung beobachten und abwarten in dem Bewusstsein, dass die Verjährung verstreichen kann; Auf Nummer sicher gehen und einen professionellen Dienstleister beauftragen, der im Erfolgsfall eine Provision erhält; Klagen, wenn sie das Risiko nicht scheuen.

Lohnt sich eine Klage gegen VW?

Wer als Besitzer eines manipulierten Autos klagt, hat nach Ansicht des Verbraucherschutzexperten Herrman-Josef Tenhagen „gute Chancen“. Immer häufiger würden Gerichte zugunsten von VW-Kunden urteilen – auch wenn noch kein Urteil rechtskräftig sei. Wer eine Rechtsschutzversicherung habe, solle sich einen guten Anwalt suchen, empfiehlt Tenhagen. Wer keine Rechtsschutzpolice hat und kein Risiko eingehen möchte, könne sich laut Tenhagen zum Beispiel an Rechtsdienstleister wie Myright oder vw-verhandlung.de wenden.

Was machen die Rechtsdienstleister?

Myright strebt eine Art Sammelklage direkt gegen den VW-Konzern an, die im September 2017 starten soll. Wer sich anschließen möchte, kann dies noch bis Ende Juni tun. Die Anwälte von vw-verhandlung.de wollen 150 Einzelklagen bei verschiedenen Gerichten einreichen.

Ist wirklich Eile geboten?

VW-Kunden, die den Neuwagen direkt beim Hersteller und vor mehr als zwei Jahren gekauft haben, sollten sich laut Rehberg möglichst schnell beraten lassen.

„Auf jeden Fall sollte man nicht abwarten, bis das Verfahren beim BGH durch ist, dann ist es eventuell zu spät“, warnt sie.

Wann wird es Rechtssicherheit für VW-Kunden geben?

Nach Einschätzung des vzbv wird es drei bis vier Jahre dauern, bis ein Urteil des Bundesgerichtshofs Klarheit geben wird. Deshalb fordert er von VW, die Verjährungsfrist für eventuelle Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche auszusetzen, bis ein BGH-Urteil vorliegt.  (afp)



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion