E-Autos: Bis zu 6000 Euro Umweltprämie – Alle Infos hier

Für E-Autos und Plug-in-Hybride gibt es ab sofort die erhöhte Kaufprämie, teilweise sogar rückwirkend.
Titelbild
Ein Elektroauto von Audi wird mit einem Kabel an einer E-Ladesäule aufgeladen.Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa
Epoch Times21. Februar 2020

Käufer von Elektroautos und Plug-in-Hybriden bekommen seit Mittwoch einen höheren Zuschuss vom Staat. Mit dem sogenannten Umweltbonus von nun bis zu 6000 Euro will die Bundesregierung den Stromern zum Durchbruch auf deutschen Straßen verhelfen. Für den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gibt es allerdings zahlreiche Bedingungen.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Die Prämie wird für Kauf oder Leasing von Elektroautos sowie Plug-in-Hybriden gewährt, die Verbrennungs- und Elektromotoren kombinieren. Für E-Fahrzeuge mit einem Listenpreis von bis zu 40.000 Euro steigt die Prämie von 4000 auf 6000 Euro.

Für Autos mit einem Listenpreis von 40.000 Euro bis 65.000 Euro beträgt der Umweltbonus 5000 Euro. Die Zuschüsse gibt es auch für Brennstoffzellenfahrzeuge.

Für ein Hybridfahrzeug mit einem Nettolistenpreis von maximal 40.000 Euro gibt es einen Zuschuss von 4500 Euro. Liegt der Nettolistenpreis bei diesem Fahrzeugtyp über 40.000 Euro, bekommen Käufer 3750 Euro. Überdies ist der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) förderfähig.

Dafür schießt der Staat einmalig 100 Euro zu. Die nun gültigen Zuschüsse gelten nur für Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 erstmalig zugelassen wurden.

Das Bafa hat auf seiner Website eine Liste der förderfähigen Fahrzeuge veröffentlicht.

Gibt es weitere Bedingungen?

Das Fahrzeug muss zum ersten Mal zugelassen sein. Im Fall einer zweiten Zulassung darf die Erstzulassung maximal zwölf Monate zurückliegen.

Im Falle der Zweitzulassung muss das Fahrzeug eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometer aufweisen und darf nachweislich noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat finanziert worden sein.

Das Fahrzeug muss zudem im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.

Wie funktioniert die Förderung genau?

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Der Interessent kauft oder least sein Wunschauto bei einem Autohändler oder -hersteller, der ihm zunächst die halbe Prämie als Rabatt vom Listenpreis abzieht und dies in den Vertragsunterlagen vermerkt.

Mit diesem Kauf- oder Leasingvertrag bewirbt sich der Käufer dann beim Bafa um die zweite Hälfte der Prämie. Das Geld dafür kommt vom Bund, der die Förderung bis zum Jahr 2025 befristet hat.

Wer kann die Förderung beantragen?

Um die Kaufprämie können sich Privatleute ebenso bemühen wie Unternehmen. Auch Stiftungen oder Vereine sind antragsberechtigt. Von der Förderung ausgeschlossen sind die Behörden des Bundes und der Länder sowie Kommunen. Nicht förderfähig sind zudem die Hersteller der geförderten Elektro- und Hybridfahrzeuge.

Wie läuft die Antragstellung und -genehmigung beim Bafa?

Anträge können nur elektronisch über das Online-Portal der Behörde gestellt werden. Anders als früher können Käufer die Anträge erst stellen, wenn sie das Elektrofahrzeug erworben und zudem schon angemeldet haben. Rechnung beziehungsweise der Leasingvertrag und Fahrzeugbrief müssen anders als früher nun zusammen eingereicht werden. (afp)



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