Mehrere Saft-Hersteller ändern nach Foodwatch-Kritik ihre Etiketten

Nach der Kritik von Foodwatch wollen die Saft-Hersteller Voelkel, Beckers Bester und Lausitzer künftig auf der Vorderseite der Etiketten über Getränkeart und Fruchtsaftgehalt informieren.
Titelbild
Eine Frau liest die Aufschrift auf einer Saftverpackung (Symbolbild).Foto: JEAN-MICHEL ANDRE/AFP/Getty Images
Epoch Times5. September 2017

Mehrere deutsche Hersteller haben nach Kritik der Verbraucherorganisation Foodwatch eine verständlichere Kennzeichnung ihrer Saft- oder Saftmischgetränke angekündigt. Voelkel, Beckers Bester und Lausitzer wollen künftig auf der Vorderseite der Etiketten über Getränkeart und Fruchtsaftgehalt informieren, wie Foodwatch am Dienstag mitteilte. Die Organisation forderte die Hersteller Albi, Rauch und Lidl auf, nachzuziehen und den „Saft-Schwindel“ zu stoppen.

Viele Säfte und Nektare werden mit Bildern von Früchten und Angabe der Geschmacksrichtung beworben – Verbraucher können aber meist nur mit einem Blick auf das Kleingedruckte auf der Rückseite sehen, ob ein Saft aus hundert Prozent Frucht besteht oder die Hauptzutat Wasser ist. Foodwatch hatte Ende Juli sechs Hersteller, von denen einzelne Produkte „besonders negativ“ aufgefallen waren, zu Etikettenänderungen aufgefordert.

Voelkel kündigte eine solche Umstellung laut Foodwatch bereits Anfang August an. Beckers Bester will die Änderung nach einer Online-Befragung seiner Kunden demnach Ende des Jahres umsetzen. Lausitzer kündigte die „Designänderung“ für voraussichtlich Frühjahr 2018 an. Das Unternehmen erklärte in einem Brief an Foodwatch, die Käufer eines Kirsch-Bananen-Nektars wollten in der Tat mehr Informationen auf der Vorderseite des Etiketts haben.

Beim Saft-Kauf sind die Angaben zu Getränkeart und Fruchtsaftgehalt wichtig, weil es zwischen den verschiedenen Getränkearten entscheidende Qualitätsunterschiede gibt: Echter Saft muss zu hundert Prozent aus Saft bestehen, Nektar dagegen darf je nach Sorte zu 50 bis 75 Prozent mit Wasser und Zucker verdünnt sein. Aromatisierte Getränke mit geringerem Fruchtanteil von sechs bis 30 Prozent müssen als „Fruchtsaftgetränk“ bezeichnet werden. Die Verpackungen unterscheiden sich oftmals aber nur geringfügig. (afp)

 



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